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AbbrechenDie in der engl. Wikipedia unter Etymology angeführte lat. Formel stellt eine durch den Habeas Corpus Act von 1679 verallgemeinerte und in Gesetzesform gebrachte Praxis der Haftprüfung dar (der bereits Festgesetzte soll vorgeführt werden, um zu sehen, auf welcher Grundlage und mit welchem Recht dies geschah) - darin erklärt sich der Konjunktiv aus „Praecipimus tibi, quod corpus A.B. in prisona nostra sub custodia tua detentum [...] habeas coram nobis [...] ad subjiciendum et recipiendum“, wo das „quod“ ein begehrendes „ut“ vertritt.
Die Formulierung selbst taucht allerdings seit dem Mittelalter zunächst im Zusammenhang mit Ergreifungsbefehlen (bisweilen als „capias“ bezeichnet) auf - sie lauten z.B. „Praecipimus tibi, quod capias A., si inventus fuerit in balliva tua, et eum salvo custodias, ita quod habeas corpus ejus coram justitiariis nostris ...“, worin der Konjunktiv durch konsekutives „ita quod“ bedingt ist.