Ehepaar:
Ceterum censeo nos separandos non esse coniugesque simus oportere.
Ceterum censeo nos separandos non esse nobisque convivendum (esse) coniugibus.
Ohne Trauschein:
Ceterum censeo nos separandos non esse coniugatique simus oportere.
Ceterum censeo nos separandos non esse nobisque convivendum (esse) coniugatis.
Dieser Vorschlag ist für alle Fälle:
Ceterum censeo nos non separandos sed coniugandos esse.
Re: Hilfe bei der Übersetzung ins Lateinische
Peter Scherbening am 7.8.20 um 16:51 Uhr (Zitieren)
Vielen herzlichen Dank! :-) Nun habe ich also die Qual der Wahl...
Etwas verwirrt bin ich allerdings nun bei Deinen Vorschlägen, p m b. Denn Du führst bei beiden Alternativen jeweils zwei mögliche Übersetzungen an, und mir ist leider der Bedeutungsunterschied nicht ersichtlich. Kannst Du mir das netterweise noch erläutern?
Diese beiden Varianten habe ich für beide Fälle (mit/ohne Trauschein)
zu übersetzen versucht.
Re: Hilfe bei der Übersetzung ins Lateinische
Klaus am 7.8.20 um 17:49 Uhr, überarbeitet am 7.8.20 um 18:21 Uhr (Zitieren)
Guten Abend Peter Scherbening! Jetzt hast du 5 Übersetzungen und weißt auch nicht, ob deine Angebetete mit dir zusammenziehen oder dich gar irgendwann heiraten will. Für diesen Fall taugt mein Vorschlag:
= Im Übrigen bin ich der Überzeugung, dass wir zusammengehören ( „zusammengehören“ wird in allen Vorschlägen sinngemäß übersetzt( non seperandos esse= nicht getrennt werden dürfen) sed coniugandos esse= sondern vereint werden müssen. Ob hier ein Trauschein vorliegt, ist egal.
Jetzt übersetze ich dir noch die 4 Vorschläge von pmb, das heißt, ich übersetze jeweils nur die zweite Hälfte, da die erste überall gleich ist.
1. coniugesque simus oportere= und es ist nötig, dass wir Ehegatten sind
2. nobisque convivendum esse coniugibus=und dass wir als Ehegatten zusammen leben müssen/sollen
3.coniugatique simus oportere= und dass es nötig ist, ein Paar zu sein
4.nobisque convivendum esse coniugatis=und dass wir als ein Paar zusammenleben müssen/sollen
@Peter Scherbening : Wenn du den Spruch als Gravur möchtest und einen Satz ausgesucht hast, dann können wir diesen auch in Antikschrift senden. Also melde dich bei Bedarf!
@Peter
Die beiden „Übersetzer“ haben versäumt zu erwähnen, dass sie beide Hobby-Lateiner sind.
Re: Hilfe bei der Übersetzung ins Lateinische
filix am 7.8.20 um 18:50 Uhr, überarbeitet am 7.8.20 um 19:06 Uhr (Zitieren)
Was nicht getrennt werden darf, also folglich schon verbunden oder vereint ist, muss dann noch vereint oder verbunden werden. Bene - aber was tut das „-que“ im zu „oportere“ gehörenden konjunktionslosen Subjektsatz?
Habe gerade mal im BS nachgeschaut. Da heißt es in § 427 zu -que: „Die Kopulativkonjunktion -que verbindet zwei Begriffe zu einem zusammengehörigen Ganzen (typisch: senatus populusque Romanus), wobei der zweite Begriff meistens eine ergänzende Erläuterung, Erweiterung oder Erklärung des ersten Begriffs ist. [...] -que kann auch zwei Verben miteinander verbinden, v. a. wenn von dem zweiten Verb noch ein AcI oder ein Gliedsatz abhängt.“
Für mich klingt das so, als sollte das durch -que angeschlossene Wort syntaktisch auf einer Ebene mit dem korrelierenden Begriff im ersten Glied der Beiordnung stehen.
Wie steht es eigentlich damit, dass dem negierten AcI ein affirmativer AcI folgt? Gilt hier, was unter § 435, 5 steht?