Latein Wörterbuch - Forum
Bitte korrigieren - 11 C — 1743 Aufrufe
Miguel am 3.3.17 um 11:17 Uhr (Zitieren)
Guten Morgen,

könnte jemand mal meine Übersetzung durchsehen?

Vielen Dank! :)


1. Quod via obscura erat, tabernarius prope portam tabernae e consuetudine lucernam ponebat.
Da die Straße dunkel war, stellte der Gastwirt aus Gewohnheit eine Laterne in der Nähe der Kneipentür („taberna“ war mit Schenke als Anm. angegeben) auf.

2. Quam aliquando iuvenis, postquam e taberna exiit, secum portavit.
Diese trug eines Tages ein junger Mann, nachdem er die Kneipe verlassen hatte, mit sich.

3. Tabernarius, qui rem animadvertit, iuvenem retinebat.
Der Wirt, der die Sache bemerkte (geht hier auch bemerkt hatte?), hielt den jungen Mann fest.

4. Qui tabernarium flagello percutere coepit.
Dieser begann den Gastwirt mit einer Peitsche zu schlagen.

5. Qua ex re rixa maior facta est, in qua tabernarius oculum iuvenis effodit.
Daraus (aus dieser Sache) entstand eine größere Schlägerei, in der der Wirt dem jungen Mann ein Auge ausschlug.

6. Res in iudicium venit.
Die Sache kam/kommt vors Gericht. (ist hier Perfekt oder, als Stilmittel [Spannung] Präsens besser? Die Formen sind gleich.)

7. Iudex iuris consultum de causa consuluit.
Der Richter fragte einen Rechtsgelehrten (Berater des Rechts?) wegen des Falles um Rat.

8. Iuris consultus ita respondit:
Der Rechtsgelehrte antwortete so:

9. In tabernario culpa non est, si oculum iuvenis effodit, postquam flagello percussus est.
Beim Gastwirt liegt keine Schuld, wenn er dem Jüngling ein Auge ausschlug, nachdem er von der Peitsche getroffen (worden) war.

10. Si autem data opera oculum prius effodit, in tabernario culpa est.
Wenn er jedoch mit Absicht vorher das Auge ausschlug, ist der Gastwirt schuld (liegt die Schuld beim Gastwirt).
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Klaus am 3.3.17 um 12:27 Uhr, überarbeitet am 3.3.17 um 12:38 Uhr (Zitieren) I
3.
Zitat von Miguel am 3.3.17, 11:17 qui rem animadvertit

Ich würde das lateinische Perfekt mit Imperfekt wiedergeben
Zitat von Miguel am 3.3.17, 11:17 iuvenem retinebat.
= versuchte festzuhalten
Hier drückt das Imperfekt einen Versuch aus, der Iuvenis hat sich ja gewehrt, wie wir im nächsten Satz lesen

6. Da der nächste Satz auch im Perfekt ist, würde ich die Erzählzeit beibehalten.

7. iuris consultus ist doch in der Fußnote 8 angegeben=Jurist, Gutachter, (Rechtsgelehrter passt auch)

9.postquam flagello prercussus est=nachdem er mit der Peitsche geschlagen wurde/worden war
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Miguel am 3.3.17 um 13:16 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank für die Hinweise und Korrekturen!


7. iuris consultus ist doch in der Fußnote 8 angegeben=Jurist, Gutachter, (Rechtsgelehrter passt auch)


Ich kenne mich im römischen Rechtssystem nicht aus, aber „Jurist“ scheint mir unpassend. Es sei denn, dass im antiken Rom die Richter keine Juristen waren. Rechtsgelehrter gefiel mir am besten. Gutachter war mir zu allgemein, das kann auch ein Arzt/Sachverständiger sein.

Du hast das Lehrbuch auch zu Hause, wie ich sehe. :)
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Klaus am 3.3.17 um 13:33 Uhr (Zitieren)
Zitat von Miguel am 3.3.17, 13:16Du hast das Lehrbuch auch zu Hause, wie ich sehe. :)


Ja, es ist ein Buch, das viel Sprachverständnis voraussetzt und sich wirklich nur auf das Nötigste beschränkt. Nicht jeder kommt damit so gut zurecht wie du!
Indem du „Rechtsgelehrter“ statt der Vorschläge in deinem Buch geschrieben hast, hast du den Autor übertroffen.
Ob der iudex weniger erfahren in Rechtskunde war als ein iuris consultus, ist eine interessante Frage. Evtl. äußert sich hier im Forum ja noch ein Kundiger dazu, oder du eröffnest einen neuen Thread zu diesem Thema.
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Graeculus am 3.3.17 um 13:49 Uhr (Zitieren)
Die Richter waren in Rom in aller Regel in der Tat keine ausgebildeten Juristen, konnten aber solche im consilium als Ratgeber hinzuziehen.

Bedingungen für die Aufnahme in die Richterliste (album iudicum selectorum) waren:
- römisches Bürgerrecht,
- Mindestalter (30 Jahre, seit Augustus 25 Jahre),
- Senator oder Ritter inkl. Mindestvermögen,
- männlichen Geschlechts,
- frei von bestimmten Krankheiten,
- kein Magistrat.
Eine spezielle Rechtskundigkeit gehörte nicht dazu, weshalb vor allem bei kniffligen Fällen das genannte consilium hinzugezogen wurde.
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Miguel am 3.3.17 um 13:57 Uhr (Zitieren)
Ich komme in der Tat recht gut mit dem Buch zurecht. Gestern hat der VHS-Kurs begonnen. Der Dozent findet das Buch an einigen Stellen nicht so gelungen. Nach dem Buch war mir z.B. noch nicht klar, dass (nach Aussage des Dozenten) bei der konsonantischen Deklination ca. 80 % der Nomen feminin sind. Aber abgesehen von ein paar Kleinigkeiten bin ich mit dem Buch wirklich zufrieden. Die Grammatik suche ich mir dann ergänzend aus dem Beiheft, dem RHH oder dem Throm raus (habe ich letztens für 1,- Euro gebraucht gekauft, ist für eine Schulgrammatik erstaunlich tiefgründig). Und die tollen Hinweise aus dem Forum hier helfen mir natürlich auch sehr... ;)

Ich warte mal ab, sonst eröffne ich wohl noch einen Thread zu dem Thema, weil mich das interessiert.
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Miguel am 3.3.17 um 13:59 Uhr (Zitieren)
@Graeculus: Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Vielen Dank für die gute Übersicht!
Re: Bitte korrigieren - 11 C
Klaus am 3.3.17 um 14:07 Uhr (Zitieren)
@Graeculus: Auch vielen Dank von mir. ich hatte mir schon Gedanken gemacht, wen ich konsultieren könnte.
 
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