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Wieder mal: Grenzen in Urkunden des 12. Jahrhunderts — 385 Aufrufe
Christian am 2.2.16 um 22:44 Uhr (Zitieren)
Hallo, liebe Lateiner,

ich habe mal wieder drei Urkundentexte aus dem Kloster vorliegen, für die ich eine Übersetzung benötige. Mit goolge und Wörterbuch habe ich mich mal versucht und bitte um eure Mithilfe.

Text Nr. 1, von 1165:
a fonte riui. qui vulgo dicitur Helstre inferius. usque in riuum. qui vulgo iwinbach. et ab hoc riuo usque in fontem. uocatum iwinbuorne. itemque a predicti riui fonte Helstre nominati usquc ad fontem. qui vulgo uocatur remotior Luboce. sicut more siluarum consionatum est
quod vulgo gelachiet nuncupatur. et sicut ab exteriori parte predictum riuura Luboce fontes inlluunt

Könnte in etwas das hier heißen, wobei der letzte Teil für mich irgendwie keinen rechten Sinn ergibt:
Von der Quelle des Baches, der gewöhnlich Helstre inferius (untere/schwächere Elster) genannt wird, bis zum Fluss der gewöhnlich Iwinbach genannt wird und ab diesen Fluss bis zur Quelle genannt Iwinbuorne. Nochmals vorgenannte, Helstre bezeichnete Flussquelle bis zur Quelle die allgemein äußere Luboce genannt wird. Und weiter zu den Wäldern, die markiert sind, welches gemeinhin gelachiet genannt wird und da von außerhalb Quellen in den vorgenannten Fluss Luboce einfließen.

Weiter geht es mit mit Text Nr. 2 von 1181:
a fonte aque Zuata usque dum rivus Dieffenbach vocatns ei influit ex transverso a fonte eiusdem Zuata veniens in rivum Elstre nomine per descensum eiusdem donec minor Elstre et rivus Ivinbach in eum cadit, per ascensum usque in fontem minoris Elstre, a fonte eiusdem usque in rivum inferius Lubocz, per eundem rivum inferius, usque dum rivus To-
nocop in eum cadit.

Von der Quelle des Wassers Zuata bis der Dieffenbach genannte Fluss einfließt, quer hinüber von der Quelle der Zuata zum Elstre genannten Fluss und diesen abwärts bis dorthin, wo die kleinere Elster und der Ivinbach einmünden, von da an aufwärts bis zur Quelle der kleinen Elster, von der Quelle dieser bis zum Fluss geringere/untere Lubocz und auf den gleichen Wege/durch den gleichen Lauf bis wo der Bach Tonocop in diese fällt.

Und zuletzt die Urkunde von 1185:
In ulteriori silva curiam Sconenbach, item Sconenbach, Vozekingrune, Ulrichsgrun, Hornisberch, Dokingrune, Wazechinruth, Rupretisgrune due ville, Abtisrod, Suarceinbach, Lutirbach, Kirchberch cum silva et novalibus et omnibus appenditiis suis usque ad fluvium Zuata, in quo situm est Bernhusin, sursum usque ad fontem eiusdem fluminis, deorsum ad rivum Tonocop.
Des Weiteren der Wald im Gericht Sconenbach, ebenso Sconenbach, Vozekingrune, Ulrichsgrun, Hornisberch, Dokingrune, Wazechinruth, Rupretisgrune beide Orte, Abtisrod, Suarceinbach, Lutirbach, Kirchberch mit allem Holz und Ackerbau und allen Zugehörungen soweit bis zum Fluß Zuata, an dem sich Bernhusin befindet, bis zur Quelle desselben und hinunter bis zum Fluss Tonocop.

Vielen Dank für alle Mithilfe!
Re: Wieder mal: Grenzen in Urkunden des 12. Jahrhunderts
Klaus am 4.2.16 um 15:09 Uhr (Zitieren)
Ein Tipp: Je länger die Anfrage, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Antwort.
Re: Wieder mal: Grenzen in Urkunden des 12. Jahrhunderts
Christian am 4.2.16 um 21:17 Uhr (Zitieren)
Zitat von Klaus am 4.2.16, 15:09Ein Tipp: Je länger die Anfrage, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Antwort.

Ja, vermutlich wäre das geschickt gewesen...
 
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