a) dixi in hoc senatu in hoc magistratu popularem consulem futurum [esse].
. . . für den Römer klar gewesen, dass das Subjekt des Rahmensatzes auch Subjekt im A.c.i. ist und daher zu ergänzen ist?
Oder muss es zwingend heißen
b) dixi in hoc senatu in hoc magistratu me popularem consulem futurum [esse]?
Ich habe nicht die Übersicht über die Autoren und kann daher nicht sagen, ob das Reflexivum ausfallen kann, und wenn ja, bei welchen Autoren dies (häufig) anzutreffen ist.
Weiß wer etwas dazu?
Valete!
Re: Ausfall des Refelxivums im A.c.i.: Seltener Fall?
Klar, dass dicere A.c.i. auslösen kann, das ist nicht die Herausforderung. Sondern ein fehlendes ME macht den Satz für Schüler schwierig, mit ME eindeutig.
Re: Ausfall des Refelxivums im A.c.i.: Seltener Fall?
Der Ausfall des Subjektsakkusativ ist sehr selten (Plautus: venire salvom gaudeo) und an die Bedingung seiner pragmatischen Rekonstruierbarkeit geknüpft, es muss also in der Kommunikationssituation unbedingt klar sein, von wem die Rede ist (Wie das bei Plautus der Fall ist, wo der zudem formelhafte Ausdruck einen eindeutigen Adressaten hat und kein weiterer Kandidat in Sicht ist). Ein dekontextualisierter Satz (der noch dazu das Original mit me gegen sich hat) ist dafür also denkbar ungeeignet, außerdem legen die Beispiele in der Literatur nahe, dass der Ausfall bei Gleichheit von Subjektsakkusativ und Subjekt des Matrixverbs vermieden wird.
Re: Ausfall des Refelxivums im A.c.i.: Seltener Fall?