An wen richtet sich diese Aufforderung? Der Betroffene wird schon selbst tätig werden müssen, sind die relevanten Straftatbestände, allen voran Beleidigung, doch absolute Antragsdelikte, die Verfolgung muss also vom Geschädigten beantragt werden. Für das Offizialdelikt Bedrohung fehlt nämlich sehr wahrscheinlich die nötige Ernstlichkeit.
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