ich sitze gerade an der Übersetzung von Caesars Rede in Sallusts De coniuratione Catilinae.
In Kapitel 51,3 steht: ubi intenderis ingenium, valet ~ sobald du den Geist anstrengst, ist er stark
Mich verwundert etwas das ubi. Ich schätze, dass intenderis Fut. II ist, sodass ich im Hauptsatz eigentlich ein Futur I erwartet hätte. Im Kühner-Stegmann habe ich gefunden, dass ein Futur oder futuristischer Ausdruck steht, was ich bei valet nicht unbedingt erkennen kann.
Futur II steht, wenn der ubi-Satz eine zukünftige Handlung zum Inhalt hat.
(MBS §577,2)
vgl:
ubi semel quis peieraverit, ei credi postea non oportet (Cicero)
Gleiches gilt für simul, simulac, cum in dieser Funktion.
Cumque illa divina cognoverit, nolo ignoret ne haec quidem humana. (Cicero=
Vielen Dank für deine Antwort, jedoch beantwortet dies weiterhin nicht, wie das valet als Präsens zustande kommt, denn auch in MBS §577,2 steht „im übergeordneten Satz ein futurischer Ausdruck“, den ich nicht erkennen kann.
Vielen Dank für deine Antwort, jedoch beantwortet dies weiterhin nicht, wie das valet als Präsens zustande kommt, denn auch in MBS §577,2 steht „im übergeordneten Satz ein futurischer Ausdruck“, den ich nicht erkennen kann.
Es ist beides möglich, wie die Beispiele zeigen (oportet/nolo).
Schau dir alle Beispiele zu den genannten Subjunktionen an!
Futur I im HS ist wohl häufiger anzutreffen, aber nicht ausschließlich.
Leider erklärt MBS das nicht näher.