Anstelle des umständlichen, durch den Genitiv missverständlichen (objektiv? subjektiv?) und überhaupt eher zu meidenden Präpositionalattributs wäre als Entsprechung des Ausdrucks „für Juristen“ vielleicht besser ein Adjektiv wie forensis zu wählen.
Mein Vorschlag wäre Lingua iuris consultorum.
Ggf. zur Klarstellung um Latina a.E. zu ergänzen, ich halte jedoch lingua ohne Zusatz für ausreichend (sozusagen als Metonymie).
Anstelle von iuris peritorum („Rechtskundige“) ließe sich auch das engere iuris consultorum („Rechtsberater“) verwenden.
Die Übersetzung ist wohl leider doch nicht so einfach :-( Es geht um einen Fachartikel. Google spuckt mir Latine als „Latein“ aus (aber Google darf man nicht trauen). Würde die Lingua iuris nicht „Die Sprache des Juristen“ heißen? Es reicht als Übersetzung „Jurist“, falls es das gibt. Warum geht „Latinas pro iuris“ oder „Lingua latina pro iuris“ nicht? Vielen Dank für die vielen Antworten!
Re: Was heißt „Latein für Juristen“ auf Latein?
Klaus am 1.1.18 um 16:13 Uhr, überarbeitet am 1.1.18 um 16:15 Uhr (Zitieren)
latine ist ein Adverb= lateinisch
Wie kannst du einen Fachartikel über dieses Thema schreiben und selbst von Latein, mit Verlaub, keine Ahnung haben?
lingua iuris= die Sprache des Rechts
Das Wort „Latinas“ gibt es nicht
= die lateinische Sprache für des Rechts ( Unsinn)
pro iuris: „pro“ verlangt einen Ablativ, „iuris“ ist aber ein Genitiv. Das hat Klaus angedeutet.
Den terminus technicus „Juristenlatein“ (falls Du den meinst) könnte man als „Latinitas forensis“ oder „lingua Latina forensis“ übersetzen. (vgl. Kulis Beitrag!)
Er bedeutet: das vor Gericht verwendete Latein.