für folgende Fragen sind nur Profis gefragt.
Ich ersprare mir jetzt, eine der unzähligen Übersetzungen, die man über all findet, hier wieder zu geben.
BG II, 20,3
His difficultatibus duae res erant subsidio, scientia atque usus militum, quod superioribus proeliis exercitati quid fieri oporteret non minus commode ipsi sibi praescribere quam ab aliis doceri poterant, et quod ab opere singulisque legionibus singulos legatos Caesar discedere nisi munitis castris vetuerat.
Das zweite quod wird mehrheitlich als faktisches quod aufgefasst - leuchtet auch für mich ein. Das erste quod - mal wieder schweigen Kommentare, wenn es schwierig wird - ist uneindeutig. Die übersetzungen mogeln sich alle um dieses quod herum. Habe bislang auch eine Übersetzung in der dieses erste quod als kausales quod aufgefasst ist. Allerdings blicke ich hier nicht ganz durch. Vielleicht weiß da jemand Rat.
II, 23,1
Legionis VIIII. et X. milites, ut in sinistra parte aciei constiterant, pilis emissis cursu ac lassitudine exanimatos vulneribusque confectos Atrebates (nam his ea pars obvenerat) celeriter ex loco superiore in flumen compulerunt et transire conantes insecuti gladiis magnam partem eorum impeditam interfecerunt.
Das erste ut = Was bedeutet das hier? In vielen Übersetzungen scheint es mir als „sobald“ wiedergegeben zu sein, allerdings kenne ich ut + Plusquamperfekt nicht. ??!!
Der Quod-Satz begründet die Herkunft der scientia und des usus .
ut:
9) zur Angabe von Zeitverhältnissen, a) zur Bezeichnung eines der Haupthandlung unmittelbar vorangegangenen Ereignisses, meistens mit dem Perfect.
Es gibt das temporale UT auch mit Plqupf.
His difficultatibus duae res erant subsidio, scientia atque usus militum, quod superioribus proeliis exercitati quid fieri oporteret non minus commode ipsi sibi praescribere quam ab aliis doceri poterant, et quod ab opere singulisque legionibus singulos legatos Caesar discedere nisi munitis castris vetuerat.
Zwei Faktoren waren in dieser schwierigen Situation hilfreich: Das Wissen und die Erfahrung seiner Soldaten, weil sie nämlich aus früheren Gefechten Routine gewonnen hatten und sich untereinander genauso gut notwendige Handlungsanweisungen geben wie sie (solche) von Dritten entgegennehmen konnten, und die Tatsache, dass C. den einzelnen Legionen und Unterfeldherrn
verboten hatte, von der Schanzarbeit wegzugehen, solange das Lager nicht gesichert sei.
Re: Caes, BG II, 20,3 und 23,1
filix am 15.8.17 um 12:53 Uhr, überarbeitet am 15.8.17 um 13:09 Uhr (Zitieren) V
Es werden „duae res“ (1. scientia atque usus militum, quod ... 2. et quod ...) erläutert, also handelt es sich zweimal um faktisches quod, das jeweils einen Ergänzungssatz einleitet (MBS §543). Daher auch das Bedürfnis, in der angebotenen Übersetzung das im Dt. zweideutige „nämlich“ einzusetzen - lässt man es fort, wird das Problematische einer rein kausalen Deutung offensichtlich. Die eigentliche Begründung steckt in „superioribus proeliis exercitati“, nicht aber im „quod“-Satz als solchem.
Wie würde dann im Dt. der Anschluss mit DASS nach „scientia atque usus militum“ konkret aussehen? Ganz unproblematisch scheint mir auch das nicht zu sein.
Aber felix hat doch geschrieben, dass durch die quod-Sätze „duae res“ erläutert werden, nicht „scientia atque usus“. Am besten wiederholst du in der Übersetzung das Bezugswort vor dem dass-Satz, also: Gegen diese Schwierigkeiten boten zwei Umstände Schutz, theoretische und praktische Erfahrung der Soldaten, (d. h.) der Umstand, dass sie ... und der Umstand, dass er ...