Latein Wörterbuch - Forum
quin-Satz — 577 Aufrufe
Gast am 26.1.13 um 16:15 Uhr (Zitieren) I
Hallo, folgender Satz:

Dubitari non poterat, quin Helvetii e finibus suis exituri essent --> Es konnte nicht bezweifelt werden, dass die Helvetier aus ihrem Gebiet herausgehen werden (oder würden?)
Re: quin-Satz
gast2 am 26.1.13 um 16:23 Uhr (Zitieren) I
würden (indir. Rede im Dt. und Bezug auf Vergangenheit)
Re: quin-Satz
Gast am 27.1.13 um 12:52 Uhr (Zitieren) I
Danke für die Antwort :)

Bezug auf Vergangenheit ist mir klar, also, dass man dann nicht „werden“ nehmen darf, da es ja nicht quasi Futur I ist. Hm, aber mit der indirekten Rede tue ich mir noch irgendwie schwer...Woran merkt man denn inhaltlich, dass es sich hier um die indirekte Rede handelt? Ist ja eine allgemeine Ansicht, also da ja niemand zweifelt...

exituri essent ist ja Coniugatio periphrastica, könnte man aber auch übersetzen: „Es konnte nicht bezweifelt werden, dass die Helvetier im Begriff waren aus ihrem Gebiet herauszugehen“ oder?
Re: quin-Satz
paeda am 27.1.13 um 13:43 Uhr (Zitieren) I
Da mir hin und wieder direkt oder indirekt vorgeworfen wird, ich machte mir nicht die Mühe, Wörter und Anderes nachzuschlagen, habe ich das A.-M.-Wörterbuch bemüht. Unter „dubitare“ kann man, soweit ich sehen konnte, alle Konjugationsformen finden, jedoch bespielsweise nicht, ob dieses Verb mit dem Indikativ oder Konjunktiv konstruiert wird. Im oben genannten Zusammenhang ist dies allerdings nebensächlich, denn es geht ja um die deutsche Übersetzung.

Indirekte Rede ist es auf jeden Fall nicht, da der Nebensatz ja von einem unpersönlichen Einleitungssatz abhängt. Das Wort „zweifeln“ legt aber bereits nahe, dass etwas nicht zweifelsfrei feststeht. Die in der Zukunft liegende Handlung lässt immer noch eine andere Möglichkeit offen. Schon die Tatsache, dass der Hauptsatz in der Vergangenheit steht, erfordert den Konjunktiv II. Ich hoffe, mich mit dem Gesagten nicht geirrt zu haben!
Re: quin-Satz
gast2 am 27.1.13 um 13:46 Uhr (Zitieren) I
Der quin-Satz gibt den Inhalt des Nicht-Bezweifelten wieder.
Der Sachverhalt wird also indirekt wiedergegeben.
Da es sich aber geradezu um eine Tatsache handelt (=Es stand fest, dass...) würde ich auch zum Indikativ tendieren,der aber wegen des Vergangenheitsbezugs nicht passt.
Im 2.Fall (Absicht haben) spricht daher nichts gegen den Indikativ. (statt: in Begriff gewesen seien/vorgehabt hätten)
 
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