In diesem Sprichwort bedeutet das Wort „Ding“
nicht „Sache“, sondern das germanische „Thing“,
also eine Volks-, bzw. Gerichtsversammlung.
Dreimal im Jahr wurde Gericht (Thing) gehalten.
Ein Angeklagter musste dreimal geladen werden,
ehe er dann in Abwesenheit verurteilt werden konnte.
Zwar hatten die Römer auch eine Affinität zur Zahl „drei“
(kapitolinische Trias, „Tribus“, die ursprüngliche Anzahl
der Soldaten einer Legion, 3.000, je Tausend aus einer Tribus,
„triumvir“ etc.),
aber der älteste uns überlieferte Rechtsgrundsatz der Römer
lautete:
„si in ius vocat ito“ (XII-Tafel-Gesetz, archaisches Latein)
-> „Wenn er (der Kläger) vor Gericht ruft, so muß er (der Beklagte) hingehen.“
Vielleicht kann man das heute in den romanischen Sprachen gebräuchliche Pendant anwenden:
ital.: „non c’è due senza tre“
franz.: „Jamais deux sans trois“
span.: „No hay dos sin tres“
Vielleicht so:
„tertiae res secundae“ -> „die dritten sind die glücklichen Dinge“
(ein Wortspiel, denn „res secundae“ bedeutet „Glück“,
wörtlich: „die nachfolgenden, die zweiten Dinge“)
B-)
(Kann man auch als Reklameslogan für künstliche Gebisse verwenden...)
(für die nicht so in der Historie bewanderte:
Caesar und Bibulus waren beide im Jahre 59 v.Chr.
die Konsuln, die völlig gegeneinander gearbeitet haben.)