In Anlehnung an das bekannte Zitat Kants bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Formulierung richtig übersetzt ist (wie dückt man „ selbstverschuldete Unmündigkeit“ aus?):
„Es sollte nicht jedermann erlaubt sein, in selbstverschuldeter Unmündigkeit zu verharren.“
Non decet unumquemque sua sponte in statu mentis impubis permanere.
Geht das? (benötige eine stimmige Übersetzung für bestimmten Zweck)