Latein Wörterbuch - Forum
Diebstahl geistigen Eigentums — 1831 Aufrufe
Lothar am 11.6.07 um 17:59 Uhr (Zitieren) II
Hallo ihr lieben,

ist zum Gesamtwortlaut auch der Oberbegriff
Plagiat oder Plagium zulässig?
Re: Diebstahl geistigen Eigentums
Lothar am 11.6.07 um 20:39 Uhr (Zitieren)
Och Mensch,
allen wird geholfen nur mir nicht.
Es ist eine Preisrätselfrage wo ich 4 CD’s gewinnen kann. Ich bin 55, ging mit 13 in die Lehre. Hatte nur 8 Jahre Volksschule seinerzeit, geschweige denn Latein.

Mir genügt auch die reine Latein-Übersetzung zu: Diebstahl geistigen Eigentums

Danke an alle Helfer-/innen.
Re: Diebstahl geistigen Eigentums
Plebeius am 11.6.07 um 20:58 Uhr (Zitieren) II
1. plagiare(lat)--> Menschenraub begehen
2. plagium8lat)---> Menschendiebstahl, Seelenverkauf
3.plagiator(lat)--> Menschendieb

Plagiat(dt) (laut Duden) : Diebstahl gesitigen Eigentums
Ein Plagiator(dt) ist jemand, der plagiiert(dt).
Re: Diebstahl geistigen Eigentums
Matthias am 11.6.07 um 20:59 Uhr (Zitieren) I
Hallo Lothar,
plagium bedeutet eigentlich wörtlich Menschraub, Kidnapping oder so.

„plagiat“ leitet sich von diesem Wort ab, weil der römische Dichter Martial den Klau einiger seiner Werke mit dem Raub von Kindern (plagium) verglich.

Ich hoffe dies bringt Dich der Lösung deines Rätsels etwas näher!
Re: Diebstahl geistigen Eigentums
Lothar am 11.6.07 um 21:14 Uhr (Zitieren) II
zunächst mal vielen Dank an alle,
also scheint als Ober-Hauptbegriff - Plagiat - zutreffend zu sein?

Re: Diebstahl geistigen Eigentums
Elisabeth am 11.6.07 um 21:31 Uhr (Zitieren) I
Ja.
Nur gab es diese Vorstellung in der Antike noch nicht (soweit ich weiß, hatte auch Mozart im18. Jh. noch damit zu kämpfen, dass irgendjemand seine Sachen einfach abschrieb und dann für seine eigenen ausgab).
 
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