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Hilfe bei Übersetzung von de otio-Seneca — 191 Aufrufe
Flora am 13.5.26 um 18:13 Uhr (
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Guten Abend,
Ich habe eine Frage bezüglich des Textes de otio von Seneca. Die Stelle, an der ich hänge, lautet:
Non accedet ad rem publicam sapiens, nisi si quid intervenerit. (…) accedet ad rem publicam, nisi si quid inpedierit.
Meine ÜS: Der Weise bestätigt sich nicht am Staat, außer wenn irgendetwas dazwischengekommen ist. (…). Er betätigt sich am Staat, außer wenn (ihn) irgendetwas gehindert hat.
Meine Frage ist, ob ich intervenerit und inpedierit richtig übersetzt habe. Beides ist ja Konjunktiv Perfekt, da das Lateinisch im nisi si Satz mit Konjunktiv gefordert ist. Aber hier würde ich ja den Konjunktiv im Deutschen nicht übernehmen. Ist es korrekt, dass ich dann das Verb im Perfekt Indikativ übersetze? Ich finde das nämlich eher holprig und in Beispielübersetzungen, die ich online gefunden habe, wird es mal mit Perfekt mal mit Präsens übersetzt?
Will im Abi keinen grammatikalischen Fehler einbauen, deswegen wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.
Danke im Vorraus!
Re: Hilfe bei Übersetzung von de otio-Seneca
Nein, es ist Futur II gemäß der consecutio temporum. accedet ist Futur.
Im Dt. kann man mit Präsens übersetzen.