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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
"Der Sklave ist der Schatten des Menschen ..." #1 (345 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 05.09.2023 um 11:51 Uhr (Zitieren)
„Mann + Berg“ und „Frau + Berg“ waren im Sumerischen die Zeichen für „Sklave“ und „Sklavin“, und damit wird unmißverständlich klargemacht, woher diese Angehörigen der untersten Klasse der babylonischen Gesellschaft ursprünglich kamen: Es waren Kriegsgefangene, Angehörige jener barbarischen Stämme, die aus den angrenzenden Berggebieten immer wieder ins fruchtbare „Schwarzland“ einfielen.

Ein anderes Wort für Sklave war SAG = „Kopf“. Pro „Kopf“, pro „Stück“ wurden sie, Privatbesitz ihrer Herren, gezählt. Und selbst das für seine Zeit außerordentlich fortschrittliche Gesetz König Hammurabis zeigt deutlich, daß der Sklave ein Mensch „zweiter Klasse“ war:

Gesetzt, ein Mann hat das Auge eines Freigeborenen zerstört, so wird man sein Auge zerstören. Gesetzt, er hat das Auge des Sklaven eines anderen zerstört oder den Knochen des Sklaven eines anderen zerbrochen, wird er die Hälfte seines Kaufpreises zahlen.

Da machte es auch keinen Unterschied, ob es ein „fremder“ Sklave war oder ein Babylonier, eine kleiner Bauer oder Handwerker, der, bis über beide Ohren verschuldet, Sohn oder Tochter in seiner Not in die Sklaverei verkaufte. Oft geriet auch der Betreffende selbst – vorübergehend – in „Schuldknechtschaft“, wenn er ein Darlehen nicht zurückzahlen konnte. Dann mußten er und seine Familie in den Dienst des Gläubigers treten oder sich von diesem einem anderen Herrn „verpfänden“ lassen, um den Kredit abzuarbeiten. Da die Zinsen immens hoch waren – bis zu 20 Prozent bei geliehenem Geld, bei geborgtem Getreide gar 33 Prozent -, hat das in alter Zeit oft zu lebenslanger Schuldknechtschaft geführt. Hammurabi versuchte, diesem Unrecht ein Ende zu machen, indem er in Paragraph 117 seines Gesetzeskodex bestimmte:

Gesetzt, einen Mann hat eine Schuldverpflichtung erfaßt, und er hat seine Gattin, seinen Sohn und seine Tochter für Geld verkauft oder in Schulddienst gegeben, so werden sie drei Jahre im Hause ihres Käufers oder Dienstherrn arbeiten, im vierten Jahre wird ihre Freilassung ausgeführt werden.

Neben Kriegsgefangenschaft und Verschuldung konnte auch Strafe für kriminelle Delikte zur Sklaverei führen. Zumal ein Dieb mußte oft in jenem Haus, das er zu berauben versucht hatte, den entstandenen Schaden abarbeiten, sei es durch Hilfsdienste in Wohnbereich und Werkstatt oder, wenn es sich um eine Frau handelte, als Konkubine im Bett des Hausherrn oder im Bordell. Erhaltene Kaufverträge – manchmal getarnt als „Adoptionsabkommen“, die der (Puff-)Mutter volle Gewalt über die „Adoptierte“ geben - belegen, daß dieser Weg, sich von Schulden freizukaufen, durchaus üblich war.

(Petra Eisele: Babylon. Bern/München 1980, S. 169-171)
 
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