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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Sklaverei im Judentum (440 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 13.12.2022 um 15:18 Uhr (Zitieren)
Exodus 21, 1-11:
Wenn du einen hebräischen Sklaven erwirbst, so soll er sechs Jahre Dienst leisten, im siebten aber soll er ohne Entschädigung in die Freiheit entlassen werden. Ist er allein gekommen, so soll er auch allein fortgehen; war er aber bereits verheiratet, so soll seine Frau mit ihm gehen. Hat ihm aber erst sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören; nur er selbst soll in die Freiheit gehen. Wenn aber der Sklave ausdrücklich sagt: „Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht in die Freiheit gehen“, so bringe ihn sein Herr vor die Gottheit und führe ihn an die Tür oder den Türpfosten, und sein Herr durchbohre ihm mit einer Pfrieme sein Ohr. Er sei dann sein Sklave für immer!

Verkauft ein Mann seine Tochter als Sklavin, soll sie nicht wie die Sklaven entlassen werden. Wenn sie nun aber ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, mißfällt, so lasse er sie loskaufen; sie aber an fremde Leute zu verkaufen, steht ihm nicht zu, da er treulos an ihr gehandelt hat. Hatte er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so handle er mit ihr nach der Rechtssatzung für Töchter. Nimmt er sich noch eine andere dazu, so darf er sie weder bezüglich der Fleischnahrung, noch der Kleidung, noch im ehelichen Leben zurücksetzen. Wenn er ihr aber diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie ohne Entschädigung, unentgeltlich, weggehen dürfen.

Beachtenswert die körperliche Markierung bei einem Dauersklaven, die auch in irgendeiner Weise bei anderen Kulturen häufig vorkommt und den degradierten Status unwiderruflich anzeigt.
 
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