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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Die Strafe auf Ehebruch in Athen (407 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 25.06.2022 um 14:57 Uhr (Zitieren)
Lysias, Verteidigungsrede im Mordfall Eratosthenes (I 30-33):
[...]
(Verlesung des Gesetzes)

Ihr hört also, ihr Herren, dass der Gerichtshof des Areopag selbst, dem es von alters her bis heute zusteht, in Mordfällen zu richten, ausdrücklich festgestellt hat, dass derjenige nicht wegen Mordes verurteilt werden soll, der einen Ehebrecher bei seiner eigenen Ehefrau ertappt und derartig Rache an ihm nimmt.
Und so sehr hielt der Gesetzgeber dies im Falle der verheirateten Frauen für gerecht, dass er auch in Bezug auf Nebenfrauen [παλλακαί], die doch geringer geachtet sind, dieselbe Strafe festsetzte. Es ist doch offenbar, dass er, wenn er eine größere Strafe als diese im Fall der Ehefrauen gehabt hätte, sie auch eingesetzt hätte. Da er aber nun einmal nicht in der Lage war, eine härtere Strafe als diese im Fall der Ehefrauen zu finden, forderte er, dieselbe wie auch bei den Nebenfrauen anzuwenden. Lies mir auch dieses Gesetz vor!

(Verlesung des Gesetzes)

Ihr hört, ihr Herren, wie dieses Gesetz befiehlt, dass jemand, der einen freien Erwachsenen oder Knaben mit Gewalt schändet, mit der doppelten Strafe (1) belegt wird. Schändet er aber eine Ehefrau, bei der man das Recht hat, ihn zu töten, so trifft ihn außerdem dieselbe Strafe. Also erachtete der Gesetzgeber, ihr Herren, bei denen, die Gewalt anwenden, eine geringere Strafe für angemessen als bei denen, die mit Überredung vorgehen [τοὺς πείθοντας]. Diese verurteilte er zum Tode, jenen legte er doppelten Schadenersatz auf.

Der Gesetzgeber meinte, dass diejenigen, die mit Gewalt vorgingen, von ihren Opfer gehasst würden. Die aber Überredung anwenden, würden dermaßen die Seelen ihrer Opfer verderben [τοὺς δὲ πείσαντας οὕτως αὐτῶν τὰς ψυχὰς διαφθείρειν], dass sie sich die Frauen anderer Männer geneigter machen, als sie es selbst den Ehemännern gegenüber seien. Sie brächten das ganze Haus unter ihre Kontrolle, und es sei nicht mehr klar, von wem die Kinder abstammten, vom Ehemann oder vom Ehebrecher [καὶ τοὺς παῖδας ἀδήλους εἶναι ὁποτέρων τυγχάνουσιν ὄντες, τῶν ἀνδρῶν ἢ τῶν μοιχῶν]. Daher bestimmte der Gesetzgeber die Todesstrafe für sie.
[...]

(Lysias: Reden. 2 Bände; übersetzt und herausgegeben von Ingeborg Huber. Darmstadt 2004; Band I, S. 12 f.)

(1) Vermutlich bezieht sich der Sprecher auf die bei einer Vergewaltigung verhängte Strafe von 100 Drachmen.

Daß eine Vergewaltigung geringer bestraft wird als eine Verführung, ist bemerkenswert. Lysias begründet es mit dem Schaden für den Hausherrn.
 
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