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Lateinische Rechtsregeln #27
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Γραικύλος schrieb am 10.01.2022 um 00:09 Uhr (
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51. Qui jocatur, non mentitur. – Wer scherzt, lügt nicht. Ein Scherz ist nicht als Täuschung zu werten.
53. Quilibet praesumitur bonus, nisi proebetur malus. – Jeder gilt als gut, wenn er nicht als böse erwiesen wird.
55. Quilibet verborum suorum optimis interpres. – Jeder ist seiner Worte bester Deuter. Beim Zweifeln über den Sinn von Worten ist in erster Linie ihr Urheber zu befragen.
58. Qui melius probat, melius habet. – Wer besser beweist, hat besser. Im Prozeß obsiegt, wer die besseren Beweise hat.
59. Qui nimis porbat, nil probat. – Wer zu viel beweist, beweist nichts. Eine über das Ziel hinausschießende Beweisführung macht die ganze Beweisführung unglaubwürdig.
60. Qui non appellat, approbare videtur sententiam. – Wer kein Rechtsmittel einlegt, ist mit dem Urteil offenbar einverstanden.
62. Qui non habet in aere, luat in corpore. – Wer kein Geld hat, muß mit dem Leib büßen. Werden Geldstrafen nicht entrichtet, so treten an ihre Stelle Leibes- und Freiheitsstrafen.
63. Qui non improbat, probat. – Wer nicht mißbilligt, billigt. Protestiert in bestimmten Fällen der Vertragspartner nicht, so ist er mit der Regelung durch den anderen Teil einverstanden.
64. Qui non laborat, nec manducet. – Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Gemeint ist, wer nicht arbeiten will.
70. Qui peccat ebrius, luat sobrius. – Wer trunken fehlt (Unrecht tut), muß nüchtern büßen. Wer sich wie ein Betrunkener über die Gebote der Moral und der Klugheit hinwegsetzend Unrecht tut, soll büßen, damit er ernüchtert die Folgen seiner Tat auf sich nimmt.
74. Qui provocat, nondum damnatus videtur. – Wer Rechtsmittel einlegt, wird als noch nicht verurteilt angesehen. Rechtskräftig ist eine Verurteilung erst dann, wenn man kein Rechtsmittel mehr einlegen kann.
75. Qui rationem in omnibus quaerunt, rationem subvertunt. – Wer immer nach dem Sinn fragt, kehrt den Sinn um. Diskutiert man frei den Sinn einer Regelung, so wird ihre Handhabung leicht unfest, wodurch ihr Zweck, Rechtssicherheit zu schaffen, verfehlt wird. Der Sinn vieler rechtlicher Regelungen besteht wesentlich darin, Klarheit zu schaffen.
78. Qui sentit onus, sentire debet commodum, et contra. – Wer die Last hat, muß auch den Vorteil haben, und umgekehrt.
79. Quisque potest renuntiare juri suo. – Jeder kann auf sein Recht verzichten.
80. Qui tacet, consentire videtur (ubi loqui potuit et debuit). – Wer schweigt, scheint zuzustimmen (wo er hätte sprechen können und müssen).
82. Qui vult decipit, decipiatur. – Wer betrogen sein will, soll betrogen werden. Allzu großer Leichtsinn verdient keinen Rechtsschutz.
85. Quod alicui gratiose conceditur, trahi non debet ab aliis in exemplum. – Was jemandem aus Gefälligkeit eingeräumt wird, darf nicht von anderen als Beispiel herangezogen werden.
91. Quod Deus conjunxit, homo non separet. – Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. Betrifft Eheleute.
98. Quod judex non adjudicat, abjudicat. – Was der Richter nicht zuspricht, spricht er ab. Soweit der Richter einer Klage nicht stattgibt, weis er sie ab, auch wenn die Worte „im übrigen wird die Klage abgewiesen“ im Urteil fehlen sollten.
100. Quod legibus omissum est, non omittetur religione judicantis. – Was in den Gesetzen übergangen ist, wird der gewissenhafte Richter nicht übergehen. Lücken im Gesetz schließt der Richter.
(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt
6
1997)
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