α β γ δ ε ζ η θ ι κ λ μ ν ξ ο π ρ ς σ τ υ φ χ ψ ω Α Β Γ Δ Ε Ζ Η Θ Ι Κ Λ Μ Ν Ξ Ο Π Ρ C Σ Τ Υ Φ Χ Ψ Ω Ἷ Schließen Bewegen ?
Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #26 (545 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 07.01.2022 um 16:00 Uhr (Zitieren)
Q

3. Quae communi legi derogant, stricte interpretantur. – Was das allgemeine Gesetz außer Kraft setzt, wird eng ausgelegt.

4. Quae contra jus fiunt, debent utique pro infectis haberi. – Was wider das Recht geschieht, muß auf alle Fälle für ungeschehen erachtet werden. Betrifft verbotene Rechtsgeschäfte.

7. Quae domi geruntur, non facile possunt probari. – Was zu Hause geschieht, kann nicht leicht bewiesen werden. Deshalb sind sonst unzulässige Beweismittel hier zulässig.

11. Quae propter necessitatem recepta sunt, non debent in argumentum trahi. – Was in der Not hingenommen wurde, darf nicht als Vorbild dienen.

12. Quae publice fiunt, nulli licet ignorare. – Was öffentlich geschieht, muß jeder wissen. Insbesondere muß, wer amtlich Bekanntgemachtes nicht weiß, ihm daraus erwachsende Nachteile selbst tragen.

15. Quae sine culpa accidunt, a nullo praestantur. – Was ohne Schuld passiert, dafür steht niemand ein.

18. Quando aliquid prohibetur, prohibetur ex directo et per obliquum. – Wenn etwas verboten ist, ist der gerade Weg ebenso verboten wie jeder Umweg dorthin. Umgehungen eines Verbots stehen unmittelbaren Verstößen gleich.

27. Qui cadit a syllaba, cadit a toto. – Wer von einer Silbe abgeht, geht vom ganzen Text ab.

29. Qui clam delinquunt, plus delinquent quam qui palam. – Wer Heimlich Unrecht tut, tut schwereres Unrecht als wer offen handelt.

31. Qui confirmat, proxime innocentiam est. – Wer gesteht, ist der Redlichkeit sehr nahe.

35. Qui dicit de uno, negat de altero. – Wer von einem spricht, schließt das andere aus. Wer, obwohl zwei Sachen anstehen, nur eine nennt, will die andere ausschließen.

37. Quidquid necessitas cogit, defendit. – Wozu immer Not zwingt, das verteidigt. Notstand schützt vor Verurteilung.

41. Qui excipit, non fatetur. – Wer einwendet, gesteht nicht. Wer, vor Gericht gerufen, das gegen ihn Vorgebrachte nicht widerlegt, sondern Gegenrechte ins Spiel bringt, gesteht dadurch nicht zu, daß das Vorbringen des Gegners grundsätzlich richtig ist.

44. Qui facit per alium, est perinde, ac si faciat per se ipsum. – Wer durch einen anderen handelt, steht so, wie wenn er selbst handelte. Man kann sich im Rechtsverkehr der Hilfe anderer bedienen, kann sich dadurch aber nicht der Verantwortung entziehen; strenger, als wenn man selbst handeln würde, haftet man aber auch nicht.

45. Qui facit per alium, facit per se. – Kürzere Fassung des Vorigen.

46. Qui habet commoda, ferre debet onera. – Wer die Vorteile hat, muß die Lasten tragen.

50. Qui intestatu moritur, creditur proximis heredibus suis sponte sua relinquere legitimam hereditatem. – Wer ohne Testament stirbt, von dem wird angenommen, daß er seinen nächsten Abkömmlingen bewußt den gesetzlichen Erbteil hinterläßt.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
Antwort
Titel:
Name:
E-Mail:
Eintrag:
Spamschutz - klicken Sie auf folgendes Bild: Regenbogen

Aktivieren Sie JavaScript, falls Sie kein Bild auswählen können.