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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #25 (422 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 04.01.2022 um 13:42 Uhr (Zitieren)
101. Privatum incommodum publico bono pensatur. – Ein persönlicher Nachteil wird durch das Gemeinwohl aufgewogen.

106. Probatio incumbit ei, qui dicit. – Der Beweis obliegt dem, der behauptet.

108. Probatio onus petitoris, commodum possessoris. – Der Beweis ist des Klägers Last und des Besitzers Vorteil. Im Prozeß um eine Sache obliegt der Beweis dem Kläger, währen die die Sache verteidigende Besitzer abwarten kann.

111. Procliviores ad liberandum quam ad obligandum esse debemus. – Wir müssen eher geneigt sein zu befreien als zu verpflichten. Bei der Auslegung der Gesetze und Rechtsgeschäfte ist eine Verbindlichkeit eher zu verneinen als zu bejahen.

112. Prodigi nulla voluntas est. – Ein Verschwender hat keinen Willen. Ein Verschwender ist geschäftsunfähig.

113. Professio a matre irata facta non facit fidem. – Die Aussage einer entrüsteten Mutter ist kein Beweis. Wenn es um Grundanliegen ihrer Kinder geht, übertreiben Mütter oft.

114. Pro judice jura praesumunt. – Das Recht streitet für den Richter. Zugunsten der Richter ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, daß ihre Urteile mit dem Recht übereinstimmen. Geht ein Richterspruch neue Wege, so ist nicht ohne weiteres anzunehmen, daß der Richter Unrecht gesprochen, das Recht gebeugt habe.

117. Propria confessio est optima convictio. – Das eigene Geständnis ist die beste Überzeugung. Ein Geständnis des Täters ist die beste Grundlage für die richterliche Überzeugung.

119. Propter immanitatem criminis legem transgredi licet. – Wegen der Maßlosigkeit des Verbrechens ist es erlaubt, das Gesetz zu überschreiten. Zur Bekämpfung von alles bisher Dagewesene übersteigenden Verbrechen genügen die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten manchmal nicht.

120. Propter necessitatem illicitum efficitur licitum. – In Not wird Unerlaubtes erlaubt. In Notfällen kann gerechtfertigt sein, was sonst unzulässig ist.

123. Protectio non involvit subjectionem. – Schutz schließt keine Unterwerfung ein. Satz des Völkerrechts. Beim eigentlichen Protektorat regiert sich der abhängige Staat selbst und ist infolgedessen Völkerrechtssubjekt.

124. Protectio trahit subjectionem et subjectio protectionem. – Die Schutzherrschaft zieht Unterwerfung nach sich und die Unterwerfung Schutzherrschaft. Beim kolonialen Protektorat, der eigentlichen Schutzherrschaft hat der Protektor so weitgehende Rechte, daß die Selbstregierung des protegierten Staates aufgehoben ist; er ist nicht Völkerrechtssubjekt.

132. Punitur ne peccetur. – Bestraft wird, damit kein Unrecht geschieht. Sinn der Strafe ist Abschreckung.

133. Punitur quia peccatum est. – Bestraft wird, weil Unrecht begangen worden ist. Sinn der Strafe ist Sühne.

135. Pupillus est avarus aetatis brevis. – Ein Mündel ist ein Geizhals auf Zeit. Ein Mündel kann nicht wirksam schenken.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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