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Lateinische Rechtsregeln #18 (396 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 17.12.2021 um 14:15 Uhr (
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24. Manifesta non indigent probatione. – Offenkundiges bedarf keines Beweises.
25. Materna jura non possunt aboleri. – Die Mutterrechte können nicht ausgelöscht werden. Bei der Adoption verliert zwar der wirkliche Vater seine Vaterrechte, nicht aber die Mutter die Mutterrechte. Satz des römischen Rechts.
26. Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant. – Die Mutter ist immer gewiß; Vater ist, wen die Ehe ausweist.
27. Matrimonium inter invitos non contrahitur. – Keine Ehe wird unfreiwillig eingegangen. Wer heiratet, tut dies bewußt und freiwillig; eine Eheschließung ist Willensmängeln weniger ausgesetzt als ein sonstiger Vertrag.
28. Matrimonium non praesumitur. – Eine Ehe wird nicht vermutet. Kommt es rechtlich darauf an, ob zwei verheiratet sind oder waren, so muß volle Gewißheit darüber bestehen.
29. Matrimonium subsequens legitimos facit. – Eine nachfolgende Ehe macht Kinder ehelich. Nichteheliche Kinder erhalten die Rechtsstellung von ehelichen, wenn ihre Eltern heiraten.
30. Maxima debetur puero reverentia. – Einem Kind gebührt größte Achtung.
32. Medico imputari eventus mortalitatis non debet. – Dem Arzt darf nicht zugerechnet werden, wenn sich die Sterblichkeit (des Menschen) bestätigt. Endet eine Heilbehandlung tödlich, so indiziert das keine Schuld des behandelnden Arztes.
36. Melior est justitia vere praeveniens quam severe puniens. – Eine wahrhaft vorbeugende Gerechtigkeit ist besser als eine streng strafende.
38. Melius agitur cum lege quam cum homine. – Es ist besser, mit einem Gesetz als mit einem Menschen zu streiten.
41. Melius est non solvere quam solutum repetere. – Es ist besser, nicht zu leisten, als das Geleistete zurückzufordern.
43. Messis sementem sequitur. – Die Ernte folgt der Saat. Ernten darf, wer gesät hat; ihm gehört die Ernte. Urtümlicher Rechtssatz.
45. Minatur innocentibus, qui parcit nocentibus. – Unschuldige bedroht, wer Schuldige schont.
46. Minima circumstantia variat jus. – Ein winziger Umstand ändert die Rechtslage. Auch unscheinbare neue Tatumstände können die Rechtslage grundlegend ändern.
47. Minima non curat praetor. – Das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten. Für Bagatellsachen stehen die Gerichte nicht zur Verfügung.
50. Minor jurare non potest. – Ein Minderjähriger kann nicht schwören.
55. Minus malum permittitur, ut evitetur majus. – Das kleinere Übel ist erlaubt, wenn dadurch ein größeres vermieden wird.
57. Misera est servitus, ubi jus est vagum aut incertum. – Elend ist die Unfreiheit, wo das Recht schwankend oder ungewiß ist. Abhängige sind umso schlechter dran, je unsicherer das Recht ist.
70. Mors omnia jura solvit. – Der Tod löst alle Rechte. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit.
74. Mortuus velle desiit. – Ein Toter hat aufgehört zu wollen. Willenserklärungen, die noch nicht zu einem fertigen Rechtsgeschäft geführt haben, erlöschen mit dem Tod des Erklärenden.
75. Mulier non debet abire nuda. – Die Frau darf nicht nackt weggehen. Bei Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung sind der Frau, was immer ihr gehörte, welcher Güterstand immer vereinbart war und warum immer die Ehe auseinanderging, die zu ihrem persönlichen Gebrauch bestimmten Kleider und Wäschestücke zu belassen.
76. Mulier taceat in ecclesia. – Die Frau schweige in der Gemeinde. In kirchlichen und überhaupt in öffentlichen Dingen haben Frauen kein Mitspracherecht.
79. Multitudo errantium non parit errori patrocinium. – Daß viele irren, macht den Irrtum nicht verzeihlich.
81. Multitudo peccantium non exonerat, sed magis aggravat. – Eine große Zahl von Straftätern entlastet nicht, sondern erschwert eher.
(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 6 1997)
Re: Lateinische Rechtsregeln #18
Bukolos schrieb am 17.12.2021 um 23:35 Uhr (
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Welches Prinzip hat Liebs seiner Zusammenstellung eigentlich zugrundegelegt?
Re: Lateinische Rechtsregeln #18
Γραικύλος schrieb am 18.12.2021 um 00:19 Uhr (
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Alphabetisch. Und dann alles, was er gefunden & gesammelt hat, von der Antike bis zur Neuzeit. Oder was meinst Du?
Re: Lateinische Rechtsregeln #18
Bukolos schrieb am 18.12.2021 um 00:38 Uhr (
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Ich hatte mich gefragt, was die Kriteriem dafür sind, dass ein Satz zur Rechtsregel oder zum Rechtssprichwort im Liebsschen Sinne wird. Antik müssen sie also nicht sein, wie die Nr. 81, ein Zitat aus Charles Du Moulins Extricatio labyrinthi dividui et individui , zeigt. Aber was dann?
Re: Lateinische Rechtsregeln #18
Γραικύλος schrieb am 18.12.2021 um 14:12 Uhr (
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Aus dem Vorwort:
Sie [sc. diese Sammlung] ist nicht für Rechtshistoriker gedacht, sondern soll dem mit dem geltenden Recht befaßten Juristen zum raschen Nachschlagen dienen, ohne zu beanspruchen, umfassend zu unterrichten. Deshalb habe ich schon bei der Auswahl der einzelnen Regeln darauf geachtet, ob heute jemand die darin komprimierten Gedanken für rechtserheblich halten könnte.
(a.a.O., S. 9)
Aus der Einleitung:
Man vergegenwärtige sich nur, daß für eine vollständige Sammlung jeder prägnante Satz in Betracht käme, der im Laufe von zweitausend Jahren lateinischer Rechtskultur in Europa im Zusammenhang mit rechtlichen Überlegungen schriftlich oder auch mündlich geäußert worden ist. Dieses Buch hat deshalb ein bescheideneres Ziel. Ausgangspunkt war der Befund, daß deutsche Juristen auch heute noch, zur rascheren Verständigung untereinander und zur Legitimation ihrer Lösungen gegenüber den Rechtsgenossen, sich lateinischer Rechtsregeln bedienen. Und nicht nur deutsche Juristen, sondern alle europäischen. Andererseits bestehen heute, wohl gleichfalls überall in Europa, größere Verständigungsschwierigkeiten als früher, wenn Latein im Spiel ist. Aus dem unermeßlichen Schatz geflügelter lateinischer Rechtsregeln [...] war also auszuwählen, zu übersetzen und zu erläutern. Grundsätzlich habe ich nur aktuelle Rechtsregeln aufgenommen oder doch solche, bei denen ich mir vorstellen kann, daß sie heute noch Bedeutung haben könnten, und die, welche (wenn auch zu Unrecht) für weiterhin geltend gehalten werden könnten.
(a.a.O., S. 11 f.) Re: Lateinische Rechtsregeln #18
Bukolos schrieb am 18.12.2021 um 16:36 Uhr (
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Das ist gut zu wissen. Die Auswahl bildet also nicht römische Rechtspraxis ab oder gibt einen repräsentativen Querschnitt durch die europäische Rechtsgeschichte, sondern zeigt die Verwendung von Latein im zeitgenössischen juristischen Diskurs.