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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #17 (381 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 14.12.2021 um 13:44 Uhr (Zitieren)
53. Lex spectat naturae ordinem. – Das Gesetz blickt auf die Naturordnung. Natürliche Bindungen werden vom Gesetz respektiert, sei es im Familienrecht, im Erbrecht oder etwa im Zeugnisverweigerungsrecht.

56. Lex uno ore omnes alloquitur. – Das Gesetz spricht mit ein und demselben Mund zu allen. Es darf nicht verschieden je nach Ansehen der Person, auf die es anzuwenden ist, aus-gelegt werden.

58. Libera sunt matrimonia. – Ehen sind frei. Gegen seinen Willen kann auch ein Minderjähriger nicht verheiratet werden; indirekter Druck ist unzulässig, ein Verlöbnis nicht einklagbar.

60. Libertas est inaestimabilis. – Die Freiheit hat keinen Preis. Ihre Verletzung kann nicht in Geld abgegolten werden. [Heute dagegen § 847 BGB]

61. Liberum corpus nullam recipit aestimationem. – Der Körper eines freien Menschen läßt sich nicht in Geld schätzen. Bei fahrlässiger Körperverletzung an einem Freien können nur Heilungskosten und Verdienstausfall ersetzt verlangt werden; erlittene Schmerzen und Entstellungen werden nicht veranschlagt. Satz des römischen Rechts. [Heute dagegen § 847 BGB]

62. Linea recta semper praefertur transversali. – Die direkte Linie geht der Seitenlinie immer vor. Satz des gesetzlichen Erbrechts.

64. Lite amicorum religio comprobatur judicis. – Im Prozeß der Freunde bewährt sich die Gewissenshaftigkeit des Richters.

67. Lite pendente nihil innovetur. – Während eines schwebenden Prozesses darf nichts verändert werden. Die umstrittene Sache oder Person, der Streitgegenstand, darf keine den Pro-zeßerfolg gefährdende Veränderung erfahren.

72. Longa possessio parit jus possedenti et tollit actionem vero domino. – Langer Besitz verschafft dem Besitzer ein Recht und nimmt dem wahren Eigentümer den Anspruch weg.

73. Luat in corpore, qui non luet in aere. – Mit dem Leib soll büßen, wer nicht mit Geld büßen wird. Wer eine Geldstrafe nicht entrichtet, kommt in Strafhaft.

75. Lucrum facere ex tutela quis non debet. – Aus einer Vormundschaft darf man keinen Gewinn ziehen.


M

3. Magni minores saepe fures puniunt. – Die großen Diebe bestrafen oft die kleineren Diebe. Oft sind die Spitzen in Staat und Gesellschaft ärgere Verbrecher als die, welche tatsächlich bestraft werden.

4. Major dividat, minor eligat. – Der Ältere teilt, der Jüngere wählt. Bei Erbteilung. [Galt nicht im klassischen römischen Recht und gilt auch heute nicht.]

6. Majus est delictum seipsum occidere quam alium. – Es ist ein größeres Verbrechen, sich selbst zu töten, als einen anderen.

9. Male captus, bene detentus. – Schlecht festgenommen, gut verwahrt. Satz des Auslieferungsrechts. Auch wer rechtswidrig in den Gewahrsam eines Staates gelangt ist, braucht deshalb nicht ausgeliefert zu werden. Geltendes Völkerrecht. [Der Fall Eichmann]

12. Maleficiorum societas nulla est. – Eine Gesellschaft zur Begehung von Missetaten ist nichtig.

15. Malitia supplet aetatem. – Bosheit füllt Alter auf. Jugendliche, die eine besonders böse Tat begehen, sind wie Erwachsene zu behandeln.

20. Mandatarius terminos sibi positos transgredi non potest. – Der Beauftragte kann die ihm gesetzten Grenzen nicht überschreiten. Überschreitet er sie, so braucht der Auftraggeber dieses Handeln nicht gegen sich gelten zu lassen.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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