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Lateinische Rechtsregeln #16
(411 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 12.12.2021 um 14:29 Uhr (
Zitieren
)
L
1. Lata sententia judex desinit esse judex. – Ist das Urteil ergangen, so endet das Richteramt. Mit Verkündigung des Urteils hat der Richter mit dem Prozeß nichts mehr zu tun; auch wenn ihm später noch etwas dazu einfällt oder er einen Fehler entdeckt, kann er am Urteil nichts mehr ändern.
3. Leges ab omnibus intellegi debent. – Die Gesetze müssen von allen verstanden werden.
4. Leges bonae ex malis moribus procreantur. – Gute Gesetze entstehen aus schlechten Sitten. Segensreiche Gesetze sind oft von üblen Praktiken veranlaßt.
5. Leges breves esse oportet (quo facilius teneantur). – Gesetze müssen kurz sein (damit sie leichter erfaßt werden).
7. Leges suum ligent latorem. – Gesetze sollen ihren Geber binden.
10. Legum corrector usus. – Die Erfahrung berichtigt die Gesetze. Erst längere Erfahrung mit einem Gesetz befähigt zu seiner Verbesserung.
13. Lex citius tolerare vult privatum damnum quam publicum malum. – Das Gesetz will eher einen privaten Schaden ertragen als einen öffentlichen Mißstand.
17. Lex est, quod notamus. – Gesetz ist, was wir niederschreiben. Devise der Notare.
19. Lex facit regem. – Das Gesetz macht den König. Das Gesetz steht über dem Herrscher; wer herrscht, bestimmt das Gesetz.
21. Lex injusta non est lex. – Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz.
24. Lex jubeat, non disputet. – Ein Gesetz soll anordnen und nicht erörtern. Erörterung des Für und Wider gehört nicht in ein Gesetz.
25. Lex lege tollitur. – Ein Gesetz wird durch Gesetz aufgehoben. Auf keine andere Weise tritt es außer Kraft.
26. Lex moneat, non doceat. – Ein Gesetz soll anweisen und nicht belehren.
27. Lex moneat, priusquam feriat. – Das Gesetz soll androhen, bevor es zuschlägt. Strafen darf ein Gesetz nur verhängen, wenn es sie so rechtzeitig angedroht hat, daß man sich danach richten konnte.
30. Lex nihil frustra facit. – Das Gesetz tut nichts vergeblich. Gesetze ohne praktische Bedeutung gibt es nicht.
31. Lex non a rege est violanda. – Das Gesetz darf vom Herrscher nicht verletzt werden.
34. Lex non distinguit. – Das Gesetz unterscheidet nicht. Nämlich zwischen arm und reich, angesehen und verachtet.
37. Lex non obligat nisi promulgata. – Ein Gesetz bindet nur, wenn es verkündet ist.
40. Lex non valet extra territorium. – Ein Gesetz gilt nicht außerhalb seines Geltungsgebietes.
45. Lex prospicit, non respicit. – Das Gesetz blickt voraus, nicht zurück. Verbot der Rückwirkung von Gesetzen.
50. Lex semper intendit, quod convenit rationi. – Das Gesetz bezweckt immer, was der Vernunft entspricht. Hinter jedem Gesetz steckt ein vernünftiger Zweck.
(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt
6
1997)
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