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Lateinische Rechtsregeln #15
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Γραικύλος schrieb am 10.12.2021 um 13:53 Uhr (
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152. Judex non debet lege clementior esse. – Der Richter darf nicht milder sein als das Gesetz.
154. Judex non reddit plus, quam quod petens ipse requirit. – Der Richter gewährt nicht mehr als der Klagende selbst verlangt.
156. Judices non tenentur exprimere causam sententiae suae. – Die Richter sind nicht gehalten, die Gründe ihrer Urteile darzulegen. Galt in Deutschland bis ins 19. Jh.
163. Judicium non debet esse illusorium. – Ein Urteil darf nicht zum Spott dienen. Es muß ernst genommen werden können, d.h. vollstreckbar sein, und tatsächlich ernst genommen werden.
165. Jura non in singulas personas, sed generaliter constituuntur. – Rechtsbestimmungen werden nicht für einzelne Personen, sondern allgemeingültig getroffen.
168. Jura ossibus inhaerent. – Die Rechte hängen an den Knochen. Kommen mehrere Rechtsordnungen zur Beurteilung eines Streits einer Person in Betracht, so kommt es darauf an, welcher Rechtsgemeinschaft, d.h. gewöhnlich: welchem Staat sie angehört. Personalitätsprinzip.
170. Jura sanguinis nullo jure civili dirimi possunt. – Die Rechte des Blutes können durch kein staatliches Recht aufgehoben werden. Betrifft das gesetzliche Erbrecht der Blutsverwandten.
174. Jurisdictio sine modica coercitione nulla est. – Es gibt keine Rechtsprechung ohne ein bescheidenes Maß von Zwangsmitteln.
177. Juris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laede, suum cuique tribuere. – Die Anweisungen des Rechts sind: ehrenhaft leben, den andern nicht verletzen und jedem das Seine zugestehen.
180. Jus est ars boni et aequi. – Das Recht ist das Handwerk des Billigen und Gerechten.
181. Jus ex facto oritur. – Recht geht aus Tatsachen hervor. Rechtswirkungen ergeben sich aus einer bestimmten Reihe von Tatsachen.
182. Jus naturae est immutabile. – Naturrecht ist unveränderlich.
183. Jus non favet votis delicatorum. – Das Recht begünstigt nicht die Wünsche Verwöhnter.
186. Jus posterius derogat priori. – Späteres Recht entkräftet früheres.
190. Jus Romanum allegans fundatam habet intentionem. – Wer römisches Recht anführt, hat eine brauchbare Klaggrundlage. Wer sich auf römisches Recht berufen kann, für den spricht der Anschein, daß er im Recht sei.
192. Justitia cernitur in suum cuique tribuendo. – Gerechtigkeit wird verwirklicht, wenn jedem das Seine gegeben wird.
194. Justitia erga inferiores est verissima. – Gerechtigkeit gegenüber sozial Schwachen ist wahre Gerechtigkeit.
197. Justitia nemini neganda. – Rechtsschutz darf niemand verweigert werden.
198. Justitia non debet claudicare. – Die Gerechtigkeit darf nicht hinken.
(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt
6
1997)
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