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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #14 (408 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 08.12.2021 um 14:19 Uhr (Zitieren)
103. In re publica maxime conservanda sunt jura belli. – Ein Staat muß besonders gewissenhaft das Kriegsrecht einhalten.

104. In restitionem non in poenam heres succedit. – Der Erbe rückt in Erstattungspflichten, aber nicht in Strafen nach. Vom Erblasser verwirkte Strafen treffen den Erben nicht, wohl aber erbt er Schadenersatz- und Rückgabepflichten.

106. Insolita suspicionem arguunt. – Unübliches begründet Verdacht.

112. Intentio in mente retenta nihil operatur. – Eine im Busen verschlossene Absicht bewirkt nichts. Wer rechtsgeschäftlich etwas bewirken will, muß sich erklären.

113. Intentio inservire debet leges, non leges intentioni. – Der Wille (der Staatsführung, der öffentlichen Verwaltung und der Privatpersonen) ist den Gesetzen unterworfen, nicht die Gesetze dem Willen. [Heute Art. 20 Abs. 1 und 3 GG]

114. Inter arma silent leges. – Wo die Waffen sprechen, schweigen die Gesetze.

117. Interest rei publicae, ne maleficia remaneant impunita. – Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, daß Straftaten nicht ungesühnt bleiben.

118. Interest rei publicae, quod homines conserventur. – Es liegt im öffentlichen Interesse, daß Menschen gerettet werden. Eher sind Sachen zu opfern.

119. Interest rei publicae res judicates non rescindi. – Zur öffentlichen Ordnung gehört, daß rechtskräftige Urteile nicht wiederaufgehoben werden.

124. Inter proximos fraus facile praesumitur. – Unter nahen Angehörigen wird ohne weiteres Betrug vermutet. Betrifft Geschäfte unter Angehörigen vor Konkurs oder sonstiger Rechenschaft über das ganze Vermögen.

128. In testamento nemo sibi legem dicere potest, a qua recedere non possit. – In ein Testament kann niemand eine Bestimmung aufnehmen, von der er nicht mehr abrücken kann. Auf das Recht zum Widerruf einer testamentarischen Bestimmung kann man nicht bindend verzichten.

131. Inveterata consuetudo pro lege custoditur. – Eine alte Gewohnheit wird gleich einem Gesetz beachtet.

132. Invitat culpam, qui peccatum praeterit. – Wer Unrecht übergeht, reizt zu neuem Unrecht.

135. Invitus agere nemo cogitur. – Wer nicht klagen will, wird nicht gezwungen.

139. Jocus consensui adversatur. – Scherz und Einwilligung schließen sich aus. Ein Scherz ist keine rechtsgeschäftliche Erklärung.

143. Is justus conjux est, quem demonstrat puer. – Der ist rechtmäßiger Gatte, den der Knabe bezeichnet. Ist zweifelhaft, wer der Ehemann einer Frau mit Kindern ist, so beobachte man diese.

146. Is, qui tacet, non fatetur (sed nec utique negare videtur). – Wer schweigt, erkennt nicht an (aber lehnt ebensowenig ab).

147. Judex damnatur, cum nocens absolvitur. – Der Richter wird verurteilt, wenn ein Schuldiger freigesprochen wird. Rechtsbeugung auch zugunsten eines Angeklagten wird bestraft.

148. Judex est lex loquens. – Der Richter ist der Mund des Gesetzes. Durch den Richter werden Gesetze zum Sprechen gebracht. Nicht etwa setzt er selbst Recht.

150. Judex non calculat. – Der Richter rechnet nicht. Rechnen ist nicht Aufgabe des Richters; reine Rechenarbeit im Urteil erwächst nicht in Rechtskraft, ein dabei unterlaufener Fehler kann jederzeit berichtigt werden.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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