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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #13 (500 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 06.12.2021 um 12:48 Uhr (Zitieren)
54. In dubio contra fiscum. – Im Zweifel gegen den Fiskus. Steuerforderungen müssen über alle Zweifel erhaben sein.

60. In dubio pro libertate. – Im Zweifel für die Freiheit. Betraf ursprünglich nur die Frage, ob jemand Sklave ist oder nicht.

61. In dubio pro possessore. – Im Zweifel für den Besitzer. Beansprucht jemand eine Sache, die ein anderer in seinem Besitz hat, und bleibt zweifelhaft, wem sie gehört, so behält sie der Besitzer.

62. In dubio pro reo (iudicandum est). – Im Zweifel (ist) zugunsten des Angeklagten (zu entscheiden).

65. Infamibus portae non pateant dignitatum. – Den Ehrlosen sollen die Türen für Würden nicht offenstehen. Entehrend Bestrafte können keine öffentlichen Ämter bekleiden.

67. Infinita aestimatio est libertatis et necessitudinis. – Die Freiheit und die Angehörigen sind unbezahlbar. Ihre Entziehung läßt sich nicht in Geld aufwiegen. [Heute dagegen §§ 844, 845 und 847 BGB]

68. Infinitum in jure reprobatur. – Unendliches wird im Recht mißbilligt. Das Ausmaß einer Rechtspflicht muß begrenzt sein.

72. In generalibus latet error. – In allgemeinen Aussagen liegt der Irrtum verborgen.

74. Inimico testi credi non oportet. – Dem Zeugnis eines Feindes darf man nicht glauben. Ist der Zeuge ein persönlicher Feind des Angeklagten bzw. der gegnerischen Partei, so darf sein Zeugnis den Prozeß nicht entscheiden. [Heute dagegen §§ 261 StPO und 286 ZPO]

76. Iniquitati proxima est severitas. – Strenge ist der Ungerechtigkeit sehr nahe.

77. In judiciis criminosa est celeritas. – Beim Richten ist Eile verbrecherisch.

78. In judiciis non est acceptio personarum habenda. – Vor Gericht gibt es kein Ansehen der Person.

79. In judicio non creditur nisi juratis. – Im Prozeß glaubt man nur Beschworenem. Zeugenaussagen müssen beeidigt werden.

81. Injuria illata judici videtur ipsi regi illata. – Einem Richter zugefügte Injurien werden dem König selbst zugefügt. Als Repräsentant des Königs steht der Richter unter seinem besonderen Schutz.

82. Injuriam ipse facias, ubi non vindices. – Wenn du Unrecht nicht verfolgst, begehst du es selbst.

83. Injuria non excusat injuriam. – Unrecht entschuldigt Unrecht nicht. Unrecht, das zur Vergeltung für erlittenes Unrecht begangen wird, ist nicht entschuldigt.

85. Injuste detentus in carcere impune potest auffugere. – Wer zu Unrecht (von einem Privatmann) festgehalten wird, darf ohne nachteilige Folgen ausbrechen.

86. In legibus magis simplicitas quam difficultas placet. – In Gesetzen ist Einfachheit besser als Kompliziertheit.

87. In maleficiis voluntas spectatur, non exitus. – Bei Straftaten zählt der Wille, nicht der Ausgang. Die Sanktion richtet sich nach der Schuld.

88. In malis promissis fidem non expedit observari. – Bei üblen Versprechen frommt es nicht, Wort zu halten. Rechts- oder sittenwidrige Zusagen sind nicht zu halten.

89. Innocens fortunam, non testes timet. – Der Unschuldige fürchtet Unglück, nicht Zeugen. Wer Zeugen fürchtet, ist nicht unschuldig.

95. In parvulis nulla deprehenditur culpa. – Bei kleinen Kindern findet sich keine Schuld.

99. In praesentia maioris cessat potentia minoris. – In Gegenwart eines Höheren tritt die Gewalt des Niedrigeren zurück. Ist ein Vorgesetzter anwesend, dann hat der Untergebene insoweit keine Amtsgewalt, als der Vorgesetzte sie wahrnimmt.

100. In praeteritum non vivitur. – Für die Vergangenheit lebt man nicht. Für die Vergangenheit kann man Unterhalt nicht beanspruchen.

[i](Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997]
 
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