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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #12 (347 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 04.12.2021 um 14:29 Uhr (Zitieren)
I/J

2. Ibi sit poena, ubi et noxa. – Dort sei die Strafe, wo auch die Tat. Nicht etwas sind Verwandte und Freunde eines Straftäters allein wegen ihrer Nähe zu ihm mitzubestrafen.

3. Ibi valet populus, ubi leges valent. – Wo die Gesetze geachtet werden, geht es dem Volk gut.

4. Idem est non esse et non apparere. – Sich nicht zeigen und nicht sein ist dasselbe. Was nicht sichtbar, nicht bewiesen ist, existiert für den Richter nicht und wird im Prozeß nicht beachtet.

5. Idem est non esse et non significari. – Nicht angegeben werden und nicht sein ist dasselbe. Was nicht angegeben wird, wird als nicht bestehend behandelt und nicht beachtet.

6. Idem est non facere et non legitime facere. – Nicht rechtens tun und nicht tun ist dasselbe. Wer zu einer Leistung verpflichtet ist und diese zwar irgendwie ausführt, aber nicht, wie es rechtlich geboten ist, hat seine Pflicht nicht erfüllt.

10. Ignorantia facti, non juris excusat. – Unkenntnis einer Tatsache entschuldigt, nicht aber Rechtsunkenntnis.

12. Ignorantia juris nocet. – Rechtsunkenntnis schadet. Sie schützt weder vor Strafe noch stellt sie von Haftung frei.

22. Impossibilium nulla obligatio. – Zu Unmöglichem gibt es keine Verpflichtung.

23. Impotentia excusat legem. – Unvermögen entschuldigt vom Gesetz. Einem gesetzlichen Gebot braucht nicht nachzukommen, wer dazu unfähig ist.

24. Impunitas semper ad deteriora invitat. – Straflosigkeit lädt stets zu Schlimmerem ein.

28. In alta proditione nullus potest esse accessorius. – Bei Hochverrat kann keiner (bloßer) Teilnehmer sein. Alle Beteiligten sind Täter.

33. In argumentum trahi nequeunt, quae propter necessitate aliquando sunt concessa. – Als Vorbild kann nicht dienen, was irgendwann einmal in der Not erlaubt wurde.

34. In casu extremae necessitatis omnia sunt communia. – Im Falle äußerster Not ist alles gemeinschaftlich.

37. Incerta pro nullis habentur. – Ungewisses wird als Nichts behandelt. Was nicht zur Gewißheit des Richters bewiesen ist, wird im Prozeß nicht beachtet. Gilt insbesondere von behauptetem Gewohnheitsrecht.

42. Incolas domicilium facit. – Einwohner macht der Wohnsitz. Durch Niederlassung in einem Land bzw. einer Gemeinde erlangt man den Status eines Einwohners; Bürger des Staates bzw. der Gemeinde wird man erst, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

46. Incorporalia bello non aquiruntur. – Unkörperliche Gegenstände (d.i. Rechte) werden durch Krieg nicht erworben. Rechte erlangt der kriegführende Staat erst durch einen (Friedens-)Vertrag, vorher nur durch eine vorläufige Herrschaft.

47. In criminalibus probationes debent esse luce clariores. – In Strafsachen müssen die Beweise klarer sein als das Licht. (1)

48. In criminalibus voluntas pro facto reputabitur. – In Strafsachen zählt der Wille als die Tat. Auch die bloß versuchte Straftat ist strafbar.

50. Indigno aufertur hereditas. – Dem Unwürdigen wird die Erbschaft entzogen.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)

(1) luce clarius - das kenne ich noch als Floskel aus dem Lateinunterricht; meistens traf das auf die von mir gemachten Fehler zu.
 
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