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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #9 (405 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 01.12.2021 um 14:14 Uhr (Zitieren)
51. Exemplo deterriti delinquunt minus. – Wer durch ein Beispiel abgeschreckt ist, begeht weniger Delikte. Abschreckende Beispiele verringern die Straffälligkeit.

54. Ex injuria jus non oritur. – Aus Unrecht geht kein Recht hervor. Man kann sich kein Recht verschaffen, indem man Unrecht begeht.

55. Exitus acta probat. – Ihr Ausgang bemißt die Tat. Taten sind danach zu beurteilen, was aus ihnen hervorgeht, wohin sie am Ende führen.

56. Ex malefico non oritur contractus. – Aus einer Missetat geht kein Vertrag hervor. Wird mit einem Vertragsschluß Unrecht geplant, so gilt der Vertrag nicht.

59. Ex nihilo nihil. – Aus nichts wird nichts. Ohne Rechtshandlung keine Rechtswirkung.

60. Ex non scripto jus venit, quod usus comprobavit. – Aus ungeschriebener Quelle kommt das Recht, das sich durch Übung bewährt hat. Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht.

63. Expedit rei publicae, ut finis sit litium. – Es dient dem Wohl der Allgemeinheit, daß Rechtsstreitigkeiten enden. Im Verfahrensrecht sind Ausschlußbestimmungen nötig.

65. Expressa nocent, non expressa non nocent. – Ausgesprochenes schadet, Unausgesprochenes schadet nicht. Es kann vorkommen, daß man das rechtsgeschäftlich Gemeinte gerade dadurch, daß man es ausspricht, verfehlt, es aber erreicht hätte, hätte man es nicht ausgesprochen: nämlich immer dann, wenn das, worum es geht, rechtlich bedenklich ist.

68. Expressio unius exclusio alterius. – Aussprechen des einen bedeutet Ausschluß des anderen. Ähnliche Regel in der Logik: Unius positio alterius exclusio.

71. Ex scientia praeumitur consensus. – Bei Kenntnis wird Einverständnis vermutet. In bestimmten Situationen wird Schweigen bis zum Erweis des Gegenteils als Zustimmung gewertet.

74. Extinguitur crimen mortalitate. – Der Tod tilgt das Verbrechen. Stirbt der Verbrecher, bevor er verurteilt worden ist, so wird sein Verbrechen nicht weiterverfolgt; ein begonnener Strafprozeß wird ohne Schuldspruch abgebrochen.

77. Extra territorium jus dicenti impune non paretur. – Einem außerhalb seines Gerichtsbezirks amtierenden Richter braucht man nicht Folge zu leisten.

79. Ex voluntate debitoris nulla obligatio consistere potest. –
Eine Verbindlichkeit, die vom Belieben des Schuldners abhängt, kann es nicht geben.


F

1. Facientes et consentientes pari poena plectuntur. – Ausführende und Einverstandene werden gleich bestraft.

2. Facilius judex quam testis rejicitur. – Einen Richter kann man leichter ablehnen als einen Zeugen. Wegen Befangenheit können Zeugen nicht abgelehnt werden.

3. Facta non praesumuntur, sed probantur. – Tatsachen werden nicht vermutet, sondern bewiesen. Wer sich auf Tatsachen beruft, muß sie beweisen, während er gemeines Recht nicht beweisen muß.

4. Facta per testes, non pacta probantur. – Durch Zeugen werden Geschehnisse, aber keine Verträge bewiesen. Die Frage, ob Äußerungen der Parteien zu einem Vertrag geführt haben, beurteilt nicht der Zeuge, sondern der Richter.

5. Facta pro infectis haberi non possunt. – Handlungen können nicht als ungeschehen angesehen werden. Anders bei Rechtsgeschäften.

12. Facultas probationum non est angustanda. – Die Möglichkeit, etwas zu beweisen, darf nicht eingeengt werden.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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