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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
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Lateinische Rechtsregeln #7
(557 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 29.11.2021 um 17:09 Uhr (
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)
31. De similibus idem est judicium. – Ähnliche Fälle sind gleich zu entscheiden.
36. Dies dominicus non est juridicus. – Sonntag ist kein Rechtstag. An Sonn- und Feiertagen werden die Justizbehörden nicht tätig und laufen keine Fristen ab.
42. Difficultas non vitiat actum. – Schwierigkeiten berühren die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht. Solange eine übernommene Verpflichtung erfüllbar ist, muß sie, mag das auch schwer sein, erfüllt werden.
43. Dignitas delictum auget. – Hohe Stellung macht ein Delikt schlimmer.
51. Dolosus versatur in generalibus. – Der Unaufrichtige verweilt im Allgemeinen.
62. Dominus habetur qui possidet, donec probetur contrarium. – Für den Eigentümer wird gehalten, wer besitzt, bis das Gegenteil bewiesen wird.
64. Dominus membrorum suorum nemo videtur. – Niemand gilt als Eigentümer seiner Gliedmaßen. Über ungetrennte Teile des eigenen Körpers kann man nicht wie ein Eigentümer verfügen.
65. Dominus soli est dominus coeli et inferorum. – Der Grundeigentümer ist Eigentümer des Himmels und der Unterwelt. Das Grundeigentum erstreckt sich auf den Luftraum über dem Grundstück und den Erdkörper darunter.
66. Domus sua cuique est tutissimum refugium. – Das eigene Haus ist für jeden die sicherste Zufluchtsstätte. Der Wohnungsinhaber braucht niemand einzulassen.
67. Dona clandestina sunt semper suspiciosa. – Heimliche Geschenke sind immer verdächtig.
68. Donare est perdere. – Schenken ist verlieren. Eine Schenkung ist endgültig.
71. Donatio omnium bonorum praesentium et futurorum non valet. – Eine Schenkung des gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens ist unwirksam.
72. Dormiunt aliquando leges, numquam moriuntur. – Hin und wieder schlafen die Gesetze, niemals sterben sie. Auch wenn Gesetze nicht angewandt werden, gelten sie weiter. Sie werden nicht von selbst ungültig, sondern müssen aufgehoben werden.
73. Do ut des. – Ich gebe, damit du gibst. Formel zur Verdeutlichung der Gegenseitigkeit von Verträgen.
74. Dubia in meliorem partem interpretari debent. – Zweifelhaftes muß zum besseren ausgelegt werden.
75. Duc aut dota. – Heirate oder statte aus. Wer eine unbescholtene Jungfrau verführt hat, muß sie entweder heiraten oder ihr eine angemessene Ausstattung geben.
76. Duorum in solidum dominium esse non potest. – Das Eigentum kann nicht bei zweien ganz sein. Sind zwei Personen Eigentümer ein und derselben Sache, so können sie, wenn die Sache nicht geteilt wird, nur Miteigentümer zu ideellen Bruchteilen sein.
77. Dura lex, sed lex. – Ein hartes Gesetz, aber ein Gesetz. Auch wenn ein Gesetz hart ist, muß es respektiert werden.
78. Durior causa est petitoris. – Der Kläger hat es schwerer (als der Beklagte).
(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt
6
1997)
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