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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #5 (473 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 28.11.2021 um 00:03 Uhr (Zitieren)
57. Confessio est regina probationum. – Das Geständnis ist die Königin der Beweise.

58. Confessio non est probatio. – Ein Geständnis ist kein Beweis.

59. Confessus non appellat. – Wer gestanden hat, ficht nicht an. Ein geständiger Angeklagter kann gegen das daraufhin ergangene Urteil kein Rechtsmittel einlegen. [Gilt im Strafprozeß heute nicht mehr.]

66. Consensio omnium gentium lex naturae putanda est. – Worin alle Völker übereinstimmen, ist als Naturgesetz anzusehen.

67. Consensus facit nuptias. – Die Einigung macht die Hochzeit. Für die Wirksamkeit einer Eheschließung kommt es allein auf das intellektuelle Moment der Einigung an, nicht auf die Einhaltung irgendwelcher Hochzeitsbräuche oder die Beiwohnung.

69. Consentire videtur, qui longo tempore patitur. – Wer lange Zeit hinnimmt, gilt als einverstanden. [Vgl. heute dagegen § 133 BGB.]

72. Constitutio respicit futura et non praeterita. – Die Rechtssetzung blickt auf das Zukünftige und nicht auf das Vergangene. Rückwirkende Rechtsänderungen sind verboten.

76. Contemporanea expositio est optima. – Die zeitgenössische Erläuterung ist die beste. Bei der Deutung von Texten sind erläuternde Texte um so wertvoller, je näher sie zeitlich dem zu deutenden Text stehen.

78. Contractus ab initio voluntatis est, ex post facto necessitatis. – Ein Vertrag ist zunächst eine Sache des Beliebens, dann der Notwendigkeit. Der Abschluß des Vertrages ist frei, seine Erfüllung nicht.

80. Contractus vis omnis in conclusione consistit. – Die ganze Kraft eines Vertrages liegt in seinem Abschluß. Entscheidend für einen Vertrag ist der Vertragsschluß.

84. Contra rem judicatam non audietur. Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört. Dagegen kann man keinen Richter anrufen.

88. Contra vim non valet jus. – Gegen Gewalt ist das Recht machtlos.

93. Corpora communia, sed non pecunia. – Die Körper gemeinsam, aber nicht das Geld. Ausdruck der Gütertrennung in der Ehe.

94. Credenda est scriptura. – Auf ein Schriftstück ist zu vertrauen. Ein Schriftstück als einziges Beweismittel genügt in der Regel.

97. Creditur virgini se praegnantem asserenti. – Einer Jungfrau, die vorbringt, sie sei schwanger, wird geglaubt. Eine ledige werdende Mutter kann von dem, den sie als Kindesvater bezeichnet, Sicherstellung der Entbindungskosten und eines vorläufigen Unterhalts verlangen, ohne die Vaterschaft jetzt schon beweisen zu müssen.

98. Crimina morte extinguntur. – Verbrechen werden durch den Tod getilgt.

99. Cui bono (fuerit)? – Für wen (war es) gut? Wem nützte die Tat? Orientierungshilfe bei der Verbrechensaufklärung.

102. Cuilibet in arte sua credendum. – Man muß jedem auf seinem Gebiet glauben. Ein Fachmann oder Sachverständiger ist auf seinem Gebiet oberste Autorität; Nichtfachleute müssen sein Urteil hinnehmen.

105. Cuique defensio tribuenda. – Man muß jedem Gelegenheit geben, sich zu verteidigen.

109. Cujus est solum, ejus est usque ad coelum. – Wem der Boden gehört, dem gehört er bis zum Himmel.

110. Cujus participavit lucrum, participet et damnum. – An wessen Gewinn jemand beteiligt war, an dessen Verlust soll er auch beteiligt sein.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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