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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #4 (472 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 27.11.2021 um 00:17 Uhr (Zitieren)
C

1. Calor iracundiae non excusat a delicto. – Zorneshitze entschuldigt kein Delikt.

4. Casus a nullo praestantur. – Für Zufälle steht niemand ein.

5. Casus fortuitus a mora excusat. – Zufall entschuldigt Verzug.

8. Causa criminalis non praejudicat civili. – Ein Strafprozeß greift einem Zivilprozeß nicht vor. Der Zivilrichter ist an ein in derselben Sache ergangenes Strafurteil nicht gebunden.

14. Caveat emptor. – Der Käufer sei auf der Hut. Wenn nichts Besonderes vereinbart ist und auch sonst keine besonderen Umstände wie Arglist des Verkäufers eingreifen, hat der Käufer wegen Mängel der Kaufsache keine Ansprüche gegen den Verkäufer. [Gilt im englischen Common law, heute weithin durchlöchert.]

15. Cavendum est a fragmentis. – Vor Bruchstücken muß man sich in acht nehmen. Gesetze, Verträge, Testamente und sonstige Erklärungen, auf die es in einer Rechtssache ankommt, müssen, damit man sich ein Bild machen kann, vollständig vorliegen.

18. Celare fraudem fraus est. – Einen Betrug verhehlen ist Betrug. Betrügen kann man auch durch Unterlassen.

22. Certum est, quod is committit in legen, qui legis verba complectens contra legis nititur voluntatem. – Mit Sicherheit verstößt derjenige gegen das Gesetz, der an den Worten des Gesetzes festhaltend sich gegen die Absicht des Gesetzes auflehnt.

23. Cessante causa cessat effectus. – Fällt der Grund weg, so entfällt auch die Folge.

29. Circumvenire se invicem naturaliter licet contrahentibus. – Vertragschließenden ist es von der Natur der Sache her erlaubt, einander zu übervorteilen.

30. Civitas non mutatur, sed amittitur. – Die Staatsangehörigkeit wird nicht gewechselt, sondern verloren. Bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit verliert man die eigene und wechselt, rechtlich gesehen, die Staatsangehörigkeit nicht etwa aus; der Verlust ist eine selbständige, allein vom Recht des früheren Staates abhängige Rechtsfolge.

31. Civitas sibi faciat civem. – Ein Staat muß sich selber Bürger schaffen. Jeder Staat bestimmt souverän, wer seine Bürger sind.

32. Clandestina injusta praesumuntur. – Heimliches ist im Zweifel Unrecht.

36. Clericus concubinarius in officiis vitandus non est nisi sit notorius. – Die Amtshandlungen eines im Konkubinat lebenden Geistlichen sind unanfechtbar, wenn die Sache nicht offenkundig ist.

38. Cogitationis poenam nemo patitur. – Gedanken sind straffrei.

40. Commercium jure gentium commune esse debet. – Der Handel muß nach Völkerrecht allen offen stehen. Er darf weder monopolisiert noch einzelnen vorbehalten sein.

41. Commodum ejus esse debet, cujus periculum est. – Der Vorteil muß dem gehören, der die Gefahr trägt.

44. Communio est mater rixarum. – Die Rechtsgemeinschaft ist die Mutter von Streitigkeiten. Aus einer Rechtsgemeinschaft entsteht regelmäßig Streit.

46. Communis opinio habet vim consuetudinis. – Eine herrschende Meinung (der juristischen Schriftsteller) hat die Kraft von Gewohnheitsrecht.

48. Conceptus pro jam nato habetur. – Der Empfangene wird wie schon geboren behandelt. Schon vor der Geburt kann ein Kind zu berücksichtigen sein, als sei es rechtsfähig.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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