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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #2 (380 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 26.11.2021 um 16:40 Uhr (Zitieren)
51. Advocatus non accusat. – Ein Anwalt klagt nicht an. Nicht er selbst erhebt die Beschuldigungen, die er ausbringt.

54. Aequitas praefertur rigori. – Billigkeit geht vor Härte.

56. Aequum et bonum est lex legum. – Das Billige und Gerechte ist oberstes Gesetz.

58. Affectus punitur, etsi non sequitur effectus. – Wer begonnen hat, wird bestraft, auch wenn der Erfolg nicht eintritt. Auch die bloß versuchte Straftat ist strafbar.

61. Affirmanti incumbit probatio. – Dem Behauptenden obliegt der Beweis.

62. Agendo nemo causam suam facit deteriorem. – Durch Klagen verschlechtert niemand seine Sache. Klageerhebung wirkt sich auf den geltendgemachten Anspruch nicht ungünstig, sondern eher günstig aus.

64. Agentes et consentientes pari poena plectuntur. – Handelnde und Einverstandene unterliegen der gleichen Strafe. Straftäter ist auch, wer nicht selber handelt, aber die Ausführung einer Straftat freigibt. Dabei ist die Abhängigkeit des Handelnden vom Einverstandenen vorausgesetzt wie früher bei Herr und Sklave oder Vater und Sohn.

65. Agere non valenti non currit praesrciptio. – Die Verjährung läuft nicht gegenüber dem, der nicht wirksam klagen kann.

67. A jure nemo recedere praesumitur. – Von niemandem wird vermutet, er verzichte auf sein Recht. Ein Verzicht ist nicht ohne weiteres anzunehmen.

75. Alimenta cum vita finiuntur. – Unterhaltsansprüche enden mit dem Leben. Stirbt der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltsverpflichtete, so erlischt der Unterhaltsanspruch.

79. Allegans contraria non est audiendus. – Wer (vor Gericht) Widersprüchliches vorbringt, wird nicht gehört.

89. Ambulatoria est voluntas defuncti usque ad vitae supremum exitum. – Wandelbar ist der Wille des Erblassers bis zum Lebensende. Verfügungen von Todes wegen kann man ändern, solange man lebt.

91. Amor et dominium non patiuntur socium. – Liebe und Eigentum dulden keinen Teilhaber. Gemeinsame Berechtigungen sind streitträchtig; das Recht macht ihre Auflösung leicht.

92. Angliae jura in omni casu libertati dant favorem. – Das Recht Englands gibt in jedem Fall der Freiheit den Vorzug.

94. Animus praesumitur ab effectu. – Vorsatz wird bei Erfolg vermutet. Wer behauptet, eine Tat unvorsätzlich begangen zu haben, muß dies beweisen.

97. Appellatione extinguitur judicatum. – Durch Einlegung eines Rechtsmittels wird das Urteil ausgelöscht.

98. Applicatio est vita regulae. – Die Anwendung ist das Leben der Regel.

99. Aqua profluens est res communis. – Das fließende Wasser ist Gemeineigentum.

102. Argumenta non sunt numeranda, sed ponderanda. – Argumente sind nicht zu zählen, sondern zu wägen.

103. Arma in armatos sumere jura sinunt. – Gegen Bewaffnete zu den Waffen zu greifen, gestattet das Recht.

106. Audiatur et altera pars. – Auch die andere Seite muß gehört werden. In einem Rechtsstreit darf eine Entscheidung erst ergehen, nachdem beide Seiten Gelegenheit hatten, ihren Standpunkt darzulegen. Uralter Rechtssatz, nicht erst römisch.

107. Auctoritas, non veritas facit legem. – Die Staatsgewalt, nicht die Richtigkeit macht das Gesetz. Für die Gültigkeit eines Gesetzes kommt es nicht auf seinen Gerechtigkeitsgehalt an, sondern darauf, ob die Staatsgewalt es erlassen hat.

110. A verbis legis non est recedendum. – Vom Wortlaut des Gesetzes darf nicht abgewichen werden. Ein Gesetz darf nicht so ausgelegt werden, daß die ihm beigelegte Bedeutung seinem Wortlaut widerspricht.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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