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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Religiöse Toleranz im Römischen Reich #2 (377 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 11.11.2021 um 12:18 Uhr (Zitieren)
Edward Gibbon, Verfall und Untergang des Römischen Reiches:
Der milde Geist des Altertums war so geartet, daß die Nationen minder aufmerksam auf die Verschiedenheit, als auf die Ähnlichkeit ihres Kultes waren. Wenn sich Griechen, Römer und Barbaren vor ihren gegenseitigen Altären trafen, überredeten sie sich leicht, daß sie dieselben Gottheiten anbeteten, wenn gleich unter verschiedenen Namen und Ceremonien. Die geschmackvolle Mythologie Homers gab dem Polytheismus der alten Welt ihre schöne, fast regelmäßige Form.
[...]

Es wäre schwer einzusehen, aus welchen Beweggründen sich in die römischen Rathsversammlungen hätte ein Geist der Verfolgung einschleichen können. Die Machthaber konnten nicht unter dem Einflusse eines blinden, wenn auch aufrichtigen Bigottismus stehen; denn sie waren ja selbst Philosophen, und die Schule von Athen hatte dem Senat Gesetze gegeben. Eben so wenig konnten sie durch Ehrgeiz oder Habsucht dazu angetrieben werden; denn sie vereinten in sich die weltliche wie die geistliche Macht. Die Pontifices wurden aus den erlauchtesten Senatoren gewählt, und das Amt eines Pontifex Maximus versahen die Kaiser stets selbst. Sie kannten und schätzten den Werth der Religion, insofern sie mit der weltlichen Regierung im Zusammenhange steht. Sie handhabten die Künste der Weissagung als ein zuträgliches Werkzeug der Politik, und ehrten die ersprießliche Frucht, daß das Verbrechen des Meineides von den rächenden Göttern zuverlässig in diesem oder jenem Leben bestraft werden würde, als das festeste Band der Gesellschaft.

Indem sie aber die allgemeinen Vortheile der Religion anerkannten, waren sie überzeugt, daß die verschiedenen Arten der Gottesverehrung sämmtlich auf gleiche Weise zu denselben heilsamen Zwecken führten, und daß in jedem Lande die Form des Aberglaubens, welche durch Zeit und Erfahrung geheiligt worden, für das Klima und die Bewohner die angemessenste sei. Habsucht und Schönheitssinn beraubten die überwundenen Nationen häufig der herrlichsten Bildsäulen ihrer Götter und des reichen Schmuckes ihrer Tempel, aber was die Ausübung der von ihren Altvordern überkommenen Religion betraf, hatten sie sich gleichmäßig der Nachsicht, ja selbst des Schutzes der römischen Eroberer zu erfreuen.

Die Provinz Gallien scheint die einzige Ausnahme von dieser allgemeinen Religionsduldung zu bilden: sie scheint es aber auch nur. Unter dem schönen Vorwande, Menschenopfer abzuschaffen, unterdrückten die Kaiser Tiberius und Claudius die gefährliche Macht der Druiden: aber die Priester selbst, ihre Götter und Altäre bestanden bis zur endlichen Vertilgung des Heidenthumes in ungestörter Dunkelheit.

Rom, die Hauptstadt einer so großen Monarchie, war beständig mit Unterthanen und Fremden aus jedem Theile der Welt gefüllt, und alle führten den Lieblingskultus ihres Vaterlandes ein und übten ihn aus. Jede Stadt im Reiche besaß das Recht, die Reinheit ihres alten Ritus aufrecht zu halten, und der Senat bediente sich nur dieses allgemeinen Befugnisses, indem er sich zuweilen in das Mittel legte, dieser Überschwemmung mit fremden Religionsausübungen Einhalt zu thun.

Der ägyptische Aberglaube, von allen der verächtlichste und verworfenste, wurde häufig verboten, die Tempel des Serapis und der Isis wurden zerstört und ihre Anbeter aus Rom und Italien verbannt. Aber der Eifer des Fanatismus trug über die lauen und ungenügenden Maßregeln der Politik den Sieg davon. Die Verbannten kehrten zurück, die Proselyten mehrten sich, und die Tempel wurden in höherem Glanze wieder hergestellt, bis endlich Isis und Serapis ihre Sitze unter den römischen Gottheiten einnahmen.

Diese Nachsicht war keineswegs eine Abweichung von den alten Maximen der Regierung. In den reinsten Zeiten der Republik waren Cybele und Äskulap durch feierliche Gesandtschaften eingeladen worden, und es war herkömmlich, die Schutzgottheiten einer belagerten Stadt in Versuchung zu führen, indem man ihnen größere Ehren versprach, als sie in ihrer Heimath genossen.

Rom wurde allmälig der gemeinsame Tempel seiner Unterthanen, und das römische Bürgerrecht allen Göttern des Menschengeschlechtes ertheilt.

(Edward Gibbon: Verfall und Untergang des römischen Reiches. Herausgegeben von Dero A. Saunders. Nördlingen 1987, S. 23-28)
 
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