Γραικύλος schrieb am 21.06.2021 um 14:37 Uhr (Zitieren)
Dionysios von Halikarnassos, Exzerpt Buch XX M 2-3:
(Dionysios von Halikarnassos: Römische Frühgeschichte. Hrsg. v. Alfons Städele. 4 Bde. Darmstadt 2020; Bd. 4, S. 356 f.)
Re: Zwei Auffassungen von Privatsphäre
B. Wiener schrieb am 21.06.2021 um 19:39 Uhr (Zitieren)
Das klingt nach Stasi-Methoden.
Wann griffen die Zensoren ein? Auf eine Anzeige hin?
Wieviele Zensoren waren für solche Zwecke im Einsatz?
Welche Sanktionen gab es?
Re: Zwei Auffassungen von Privatsphäre
Marcella schrieb am 22.06.2021 um 09:47 Uhr (Zitieren)
...noch ein Mann im Zusammenleben mit seiner rechtmäßig angetrauten Ehefrau ungerecht.
Der Text wirft in der Tat allerhand Fragen auf. So, nebst der Frage, wie man die allseitige Kontrolle durhsetzen will, interessiert mich, was der Anspruch auf gerechte Behandlung einer Frau im patriarchalischen System heißen will.
Re: Zwei Auffassungen von Privatsphäre
Γραικύλος schrieb am 22.06.2021 um 15:19 Uhr (Zitieren)
Die 'liberale' Auffassung in Griechenland ging von der Freiheit eines Bürgers ab der Grenze seiner Haustür aus. Da es die Freiheit des Bürgers war, betraf sie nicht die Nicht-Bürger innerhalb des Haushalts: Frau, Kinder, Sklaven.
Das sieht man ein Problem.
Das Amt des Censors in Rom war paritätisch besetzt: immer ein Patrizier und ein Plebejer, inkl. Interzessionsrecht.
Die Kompetenzen nahmen im Laufe der Zeit zu; was von Dionysios angesprochen wird, ist das "regimen morum", d.h. die Sittengerichtsbarkeit über private und öffentliche Verstöße gegen die Sitten (mores) und umfaßte alle wahlberechtigten Bürger, war also nicht nur eine Standesgerichtsbarkeit für Senatoren und Ritter.
Die möglichen Sanktionen waren: (a) Ermahnungen (admonitiones), (b) Rügen (notae) und (c) Ehrminderungen etwa durch Versetzung in einen niederen Stand oder eine niederrangige Wählerklasse (senatu movere, equum movere, tribu movere). Es handelte sich also nicht um eine Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne.
Von eigenen Kontrolleuren (Spitzeln) weiß ich nichts; ich denke, daß die Censoren tätig wurden, wenn ihnen irgendetwas zu Ohren kam: durch Gerüchte, Anzeigen und Denunziationen.
Die Kriterien für grausam - übermäßig - ungerecht hingen sicher vom mos maiorum (Tradition), in hohem Maße aber auch von den Vorstellungen der Censoren bzw. ihrer Wähler ab.
Re: Zwei Auffassungen von Privatsphäre
Γραικύλος schrieb am 24.06.2021 um 10:49 Uhr (Zitieren)
Wenn die Censoren effektiv und umfassend kontrollieren wollten, was hinter 100000 Haushaltstüren allein in der Stadt Rom vorging, hätten sie dazu eine sehr große Behörde benötigt.