Γραικύλος schrieb am 25.03.2021 um 14:51 Uhr (Zitieren)
Die berühmte Constitutio Antoniniana des Kaisers Caracalla, durch welche 212/213 u.Z. allen freien Reichsbewohnern das römische Bürgerrecht verliehen wurde, ist - abgesehen von einigen knappen Erwähnungen bei Historikern (vgl. Cassius Dio LXXVIII 9 in der Epitome des Xiphilinos) - sehr schlecht überliefert.
Es gibt ein Fragment seines Ediktes auf einer Inschrift:
(Antiker Alltag. Papyri und Ostraka aus der römischen Kaiserzeit. Hrsg. v. Patrick Reinard. Wiesbaden 2021, S. 131)
Wenn ich das "wörtlich" recht verstehe, hat er es den Germanen und Persern gleich mitverliehen, was im Falle einer Immigration vielleicht sogar eine tatsächliche Bedeutung hatte.
Re: Die Constitutio Antoniniana
Minoides schrieb am 27.03.2021 um 10:06 Uhr (Zitieren)
Auslegungssache (aber unter οἰκουμένη hat man damals wohl schon eher nur den orbis Romanus verstanden). Die drei Pünktchen hinter "Ich verleihe allen" können übrigens gut und gerne 25 Buchtstaben Text ausmachen, wenn man annimmt, dass die Kolumne, aus der das Zitat stammt, in etwa dieselbe Breite wie die benachbarte hatte.