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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Hannibal und die römischen Geiseln nach Cannae (472 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 03.11.2020 um 16:26 Uhr (Zitieren)
[...] Nachdem Hannibal nach seinem Sieg bei Cannae die achttausend Mann starke Besatzung des römischen Lagers in seine Gewalt gebracht und alle gefangengenommen hatte, erlaubte er ihnen, eine Abordnung wegen Freilassung gegen Lösegeld nach Rom zu schicken. Die zehn, die gewählt worden waren – die angesehensten Männer –, ließ er schwören, zu ihm zurückzukehren, und schickte sie dann ab.

Einer von ihnen erklärte, als er eben das Lager verließ, er habe etwas vergessen, kehrte um, nahm den betreffenden Gegenstand und machte sich dann von neuem auf den Weg, in der Meinung, durch diese Rückkehr die Bedingung des Eides erfüllt und sich so von ihm gelöst zu haben.

Als sie nach Rom kamen, baten sie den Senat dringend, den Gefangenen den Loskauf nicht zu verweigern, sondern ihnen zu erlauben, je drei Minen zu bezahlen, um dafür wohlbehalten zu ihren Angehörigen zurückkehren zu können, denn dies sei Hannibals Angebot; und sie hätten den Freikauf verdient: weder hätten sie sich in der Schlacht feige gezeigt, noch hätten sie etwas getan, was dem römischen Namen Schande mache, sondern zurückgelassen, um das Lager zu bewachen, seien sie nach der Vernichtung des ganzen Heeres, in aussichtsloser Lage, vom Feind umstellt, gezwungen gewesen, sich zu ergeben.

Obwohl die Römer nun aber in den Schlachten schwere Verluste erlitten, sozusagen alle Bundesgenossen verloren und jeden Augenblick zu gewärtigen hatten, um ihre eigene Stadt, um Leib und Leben kämpfen zu müssen, gaben sie weder im Unglück klein bei oder vergaßen, was sie ihrer Ehre schuldig waren, noch ließen sie sich den Blick trüben für das, was sie zu tun hatten, sondern sie erkannten klar Hannibals Absicht, erstens auf diesem Wege seine Kriegskasse zu füllen, zweitens die Kampfmoral der römischen Heeres zu brechen, indem er ihnen zeigte, daß auch den Geschlagenen noch eine Hoffnung bleibe, mit dem Leben davonzukommen.

Sie waren daher so weit entfernt, die Bitte der Gefangenen zu erfüllen, daß sie weder des Jammers der Angehörigen noch der Dienste achteten, die ihnen jene nach der Freilassung hätten leisten können, sondern sie machten die Absich-ten und die daran geknüpften Hoffnungen Hannibals zunichte, lehnten den Loskauf ab und stellten damit für ihre Truppen das Gesetz auf, entweder zu siegen oder zu sterben [τοῖς δὲ παρ‘ αὑτῶν ἐνομοθέτησαν ἢ νικᾶν μαχομένους ἢ θνήσκειν], da keine Hoffnung für sie bestünde, wenn sie sich schlagen ließen.

Sie schickten also die Abordnung zurück, und neun von ihnen gingen freiwillig, getreu ihrem Eid, den zehnten aber, der versucht hatte, sich um den Eid herumzulügen, lieferten sie gefesselt an die Feinde aus, so daß sich Hannibal nicht so sehr freute über seinen Sieg wie erschrocken und entmutigt war durch die feste Entschlossenheit und den ungebrochenen Mut [τὸ στάσιμον καὶ τὸ μεγαλόψυχον], der sich in dieser Entscheidung kundtat.

(Polybios VI 58, 2-13)
Re: Hannibal und die römischen Geiseln nach Cannae
Γραικύλος schrieb am 03.11.2020 um 16:35 Uhr (Zitieren)
Vgl. Livius XXII 58-61
Re: Hannibal und die römischen Geiseln nach Cannae
Γραικύλος schrieb am 04.11.2020 um 00:01 Uhr (Zitieren)
Vgl. Cicero, De officiis I 40 und III 113-115
 
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