Γραικύλος schrieb am 17.04.2020 um 15:56 Uhr (Zitieren)
Immer wieder wird dikutiert, wie sich Befehl und Gehorsam beim Militär verhalten sollten. Gibt es ein Recht des Untergebenen, bestimmte Befehle nicht zu befolgen?
Hier ist ein aus der Antike überlieferter Fall. Der Bericht geht auf den römischen Historiker Sempronius Asellio (2. Jhdt. v.u.Z.) und sein Werk mit dem mutmaßlichen Titel "Rerum gestarum libri" zurück, wobei die Passage von Aulus Gellius überliefert ist.
(Aulus Gellius: Noctes Atticae I 13, 10 f.)
Bei dem erwähnten Crassus handelt es sich um P. Licinius Crassus Dives Mucianus (175 – 130 v.u.Z.), Konsul und Militärbefehlshaber.
Leucae = Leukai ist eine Hafenstadt an der kleinasiatischen Küste, 130 v.uZ. belagert.
Re: Befehl und Gehorsam beim Militär
mitleser schrieb am 17.04.2020 um 20:58 Uhr (Zitieren)
entsprechend des Witzes, der Soldat als Akrostichon versteht: Soll Ohne Langes Denken Alles Tun
Wisst ihr etwas, ab wann sich der Gedanke der Remonstration entwickelte/durchsetzte?
Re: Befehl und Gehorsam beim Militär
Γραικύλος schrieb am 18.04.2020 um 13:50 Uhr (Zitieren)
Nein, das weiß ich nicht.
Gelesen habe ich mal, daß selbst im Dritten Reich kein Soldat verpflichtet war, einen Befehl auszuführen, der gegen das Strafrecht verstieß. Dementsprechend sei, so hieß es, auch kein Soldat dafür bestraft worden, daß er befohlene Erschießungen von Juden oder Gefangenen verweigerte. Er mußte sich Vorwürfe anhören, wurde von Beförderungen ausgeschlossen usw., aber vors Kriegsgericht kam er nicht.