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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Befehl und Gehorsam beim Militär (482 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 17.04.2020 um 15:56 Uhr (Zitieren)
Immer wieder wird dikutiert, wie sich Befehl und Gehorsam beim Militär verhalten sollten. Gibt es ein Recht des Untergebenen, bestimmte Befehle nicht zu befolgen?

Hier ist ein aus der Antike überlieferter Fall. Der Bericht geht auf den römischen Historiker Sempronius Asellio (2. Jhdt. v.u.Z.) und sein Werk mit dem mutmaßlichen Titel "Rerum gestarum libri" zurück, wobei die Passage von Aulus Gellius überliefert ist.
Dieser Crassus soll, wie Sempronius Asellio und sehr viele andere römische Geschichtsschreiber überliefern, fünf der wichtigsten und vorzüglichen Güter besessen haben: er war sehr reich, von vornehmster Herkunft, ein glänzender Redner, von hervorragender Rechtskenntnis und Pontifex Maximus [traditur habuisse quinque rerum bonarum maxima et praecipua: quod esset ditissimus, quod nobilissimus, quod eloquentissimus, quod iuris consultissimus, quod pontifex maximus].
Als er während seines Konsulats Oberkommandierender in der Provinz Asia war und sich anschickte, Leucae einzuschließen und zu stürmen, benötigte er einen starken und langen Balken, aus dem er einen Rammbock herstellen lassen wollte, um damit die Mauern dieser Stadt zu brechen. Er schrieb deshalb an den Chefingenieur der Mytilener [rekonstruierte Textstelle: magistrum Mytilenensium], welche Verbündete und Freunde des römischen Volkes waren, er solle ihm von den zwei Mastbäumen, die er bei ihnen gesehen hätte, den größeren schicken lassen.
Als der Chefingenieur in Erfahrung gebracht hatte, wozu Crassus den Mast haben wolle, da schickte er nicht, wie ihm befohlen war, den größeren, sondern den kleineren, weil dieser nach seiner Meinung geeigneter und passender wäre, um daraus einen Rammbock herzustellen, und sich außerdem leichter transportieren ließe.
Crassus ließ den Mann zu sich zitieren und fragte ihn, warum er nicht den Mast, den er befohlen, hätte schicken lassen. Die Gründe und Erwägungen, die jener immer wieder vorbrachte, ließ er nicht gelten, befahl vielmehr, ihm die Kleider herunterzureißen, und ließ ihn gehörig mit Ruten auspeitschen. Denn nach seiner Überzeugung werde jegliche Amtspflicht eines Kommandierenden untergraben und aufgehoben, wenn jemand im Hinblick auf das, was ihm zu tun befohlen ist, nicht mit schuldigem Gehorsam, sondern mit unerwünschtem eigenem Entschluß reagiere [corrumpi atque dissolvi officium omne imperantis ratus, si quis ad id, quod facere iussus est, non obsequio debito, sed consilio non desiderato respondeat].

(Aulus Gellius: Noctes Atticae I 13, 10 f.)

Bei dem erwähnten Crassus handelt es sich um P. Licinius Crassus Dives Mucianus (175 – 130 v.u.Z.), Konsul und Militärbefehlshaber.

Leucae = Leukai ist eine Hafenstadt an der kleinasiatischen Küste, 130 v.uZ. belagert.
Re: Befehl und Gehorsam beim Militär
mitleser schrieb am 17.04.2020 um 20:58 Uhr (Zitieren)
entsprechend des Witzes, der Soldat als Akrostichon versteht: Soll Ohne Langes Denken Alles Tun

Wisst ihr etwas, ab wann sich der Gedanke der Remonstration entwickelte/durchsetzte?
Re: Befehl und Gehorsam beim Militär
Γραικύλος schrieb am 18.04.2020 um 13:50 Uhr (Zitieren)
Nein, das weiß ich nicht.
Gelesen habe ich mal, daß selbst im Dritten Reich kein Soldat verpflichtet war, einen Befehl auszuführen, der gegen das Strafrecht verstieß. Dementsprechend sei, so hieß es, auch kein Soldat dafür bestraft worden, daß er befohlene Erschießungen von Juden oder Gefangenen verweigerte. Er mußte sich Vorwürfe anhören, wurde von Beförderungen ausgeschlossen usw., aber vors Kriegsgericht kam er nicht.
 
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