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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Zum ius gentium in der Antike (417 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 16.02.2020 um 00:37 Uhr (Zitieren)
Gaius im 1. Buch seines Lehrbuchs: Alle Völker, die nach Gesetzen und nach Gewohnheitsrecht geleitet werden, leben teilweise nach ihrem eigenen nationalen Recht, teils nach Rechtsvorschriften, die allen Menschen gemeinsam sind. Denn das Recht, das sich jedes Volk selbst bestimmt hat, ist sein eigenes nationales Recht und als ius civile zu bezeichnen, gewissermaßen das eigene Recht eben dieses Staates. Was aber die natürliche Vernunft unter allen Menschen als Recht bestimmt hat, das wird bei allen in gleicher Weise beachtet, und man nennt dies das Allnationenrecht [ius gentium], weil von diesem Recht gewissermaßen alle Völker Gebrauch machen.

Pomponius im 37. Buch zu Q. Mucius: Wenn jemand einen Gesandten der Feinde mißhandelt, so hält man dies für eine Verfehlung gegen das Völkerrecht [ius gentium], weil Gesandte für unverletzlich [sancti] angesehen werden. Wenn daher Gesandte irgendeines Volkes bei uns sind, und es wird diesem Volk nun Krieg erklärt, so hat man sich gutachtlich geäußert, daß diese Gesandten frei bleiben: dies ist nämlich völkerrechtlicher Grundsatz. Daher hat auch Q. Mucius gewöhnlich die Ansicht vertreten, daß derjenige, der einen Gesandten tätlich angegriffen hat, dem feindlichen Volk, dessen Gesandte sie waren, auszuliefern sei. Hatten diesen nun die Feinde nicht angenommen, so erhob sich die Frage, ob ein solcher noch römischer Bürger bleibe. Die einen meinten dies, andere aber waren der gegenteiligen Ansicht, weil der, bezüglich dessen das Volk einmal die Übergabe beschlossen hatte, als aus dem Staat ausgewiesen anzusehen sei wie ein Geächteter. Dieser Meinung scheint auch Publius Mucius gewesen zu sein. Diese Frage aber war ganz besonders brennend bei Hostilius Mancinus, den die Numantiner nach Auslieferung nicht annahmen; bezüglich dieses Mannes wurde jedoch später ein besonderes Gesetz eingebracht, daß er römischer Bürger sei[,] und man erzählt sogar, daß er auch noch die Prätur bekleidet habe.

(Corpus iuris. Eine Auswahl der Rechtsgrundsätze der Antike. Herausgegeben von Dr. Rudolf Düll. München 1960, S. 29; 89-91)

Hostilius Mancinus war ein römischer Politiker, der vor allem wegen seiner Niederlage gegen die Stadt Numantia in Spanien (137 v.u.Z.) bekannt ist; er hatte nach dieser Niederlage einen schmachvollen Bündnisvertrag mit den Numantinern geschlossen, dessen Ratifizierung der Senat ablehnte. Um die Verantwortung für diese Schande zu übernehmen, bot er an, sich den Numantinern auszuliefern, die dies jedoch ablehnten.
Re: Zum ius gentium in der Antike
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 16.02.2020 um 12:29 Uhr (Zitieren)
Wie man sieht, hat sich an der Lust der Juristen, für jeden Fall eine Position und ihr Gegenteil herauszuarbeiten, seit Olims Zeiten kaum etwas geändert ;-)
Re: Zum ius gentium in der Antike
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 16.02.2020 um 12:32 Uhr (Zitieren)
Was die Leistung der römische Jurisprudenz keinesfalls schmälert - im Gegenteil sieht man, in wievielen Dingen wir Heutigen auf den Schultern derer ante nos stehen.
 
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