Γραικύλος schrieb am 16.02.2020 um 00:37 Uhr (Zitieren)
(Corpus iuris. Eine Auswahl der Rechtsgrundsätze der Antike. Herausgegeben von Dr. Rudolf Düll. München 1960, S. 29; 89-91)
Hostilius Mancinus war ein römischer Politiker, der vor allem wegen seiner Niederlage gegen die Stadt Numantia in Spanien (137 v.u.Z.) bekannt ist; er hatte nach dieser Niederlage einen schmachvollen Bündnisvertrag mit den Numantinern geschlossen, dessen Ratifizierung der Senat ablehnte. Um die Verantwortung für diese Schande zu übernehmen, bot er an, sich den Numantinern auszuliefern, die dies jedoch ablehnten.
Re: Zum ius gentium in der Antike
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 16.02.2020 um 12:29 Uhr (Zitieren)
Wie man sieht, hat sich an der Lust der Juristen, für jeden Fall eine Position und ihr Gegenteil herauszuarbeiten, seit Olims Zeiten kaum etwas geändert ;-)
Re: Zum ius gentium in der Antike
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 16.02.2020 um 12:32 Uhr (Zitieren)
Was die Leistung der römische Jurisprudenz keinesfalls schmälert - im Gegenteil sieht man, in wievielen Dingen wir Heutigen auf den Schultern derer ante nos stehen.