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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Quellen zum Thema Vergewaltigung #7 (52 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 30.07.2026 um 12:59 Uhr (Zitieren)
10. Plutarch: Lykurg

Im höchsten Maße widersinnig ist, wie es scheint, Solons Gesetzgebung über die Frauen. Den ertappten Ehebrecher gestattete er zu töten; wenn aber jemand eine freie Frau entführte und vergewaltigte, so setzte er als Strafe darauf hundert Drachmen; wenn er sie einem andern zuführte, zwanzig Drachmen; ausgenommen diejenigen, die sich öffentlich verkaufen, womit er die Dirnen meint.

[23, 1]


11. Lysias: Verteidigungsrede im Mordfall Eratosthenes

Ihr hört, ihr Herren, wie dieses Gesetz befiehlt, dass jemand, der einen freien Erwachsenen oder Knaben mit Gewalt schändet, mit der doppelten Strafe (4) belegt wird. Schändet er aber eine Ehefrau, bei der man das Recht hat, ihn zu töten, so trifft ihn außerdem dieselbe Strafe. Also erachtete der Gesetzgeber, ihr Herren, bei denen, die Gewalt anwenden, eine geringere Strafe für angemessen als bei denen, die mit Überredung vorgehen.

Der Gesetzgeber meinte, dass diejenigen, die mit Gewalt vorgingen, von ihren Opfern gehasst würden. Die aber Überredung anwenden, würden dermaßen die Seelen ihrer Opfer verderben, dass sie sich die Frauen anderer Männer geneigter machten, als sie es selbst den Ehemännern gegenüber seien. Sie brächten das ganze Haus unter ihre Kontrolle, und es sei nicht mehr klar, von wem die Kinder abstammten, vom Ehemann oder vom Ehebrecher.

[I 32 f.]

(4) gemeint vermutlich: 100 Drachmen

Nach attischem Recht wurde also der Ehebruch weit härter bestraft als die Vergewaltigung.
Das scheint mir strikt vom Ehemann her gedacht: Bei Ehebruch ist unklar, von wem die Kinder = Erben stammen.
 
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