Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Die Lehre des Amenemope #11 (180 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 12.10.2024 um 00:00 Uhr (
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Neunzehntes Kapitel.
Tritt nicht ins Gericht ein vor einem Beamten,
wenn du dort falsche Angaben machen willst (oder mußt?).
Gib keine schillernden Antworten,
wenn deine Zeugen auftreten.
Dringe nicht auf Eide bei deinem Herrn
oder auf Reden bei der Vernehmung.
Sprich die Wahrheit vor dem Beamten,
damit er sich nicht deines Körpers bemächtige.
Wenn du dann ein nächstes Mal vor ihn kommst,
dann ist er allem, was du sagst, aufgeschlossen
und berichtet deine Rede vor dem Kollegium der Dreißig,
und bei anderer Gelegenheit wird es berücksichtigt werden.
Zwanzigstes Kapitel.
Mindere nicht einen Menschen vor Gericht
und dränge nicht den, der im Recht ist, beiseite.
Begünstige nicht einen Gutgekleideten,
bevorzuge aber auch nicht den, der in Lumpen geht.
Nimm keine Bestechung von einem Mächtigen an
und bedränge seinetwegen nicht einen Schwachen.
Die Ma’at ist ein großer Vorrat Gottes,
die gibt er, wem er will.
Die Kraft dessen, der ist wie er,
die befreit den Armen von seinen Schlägen.
Mache dir keine lügenhaften Dokumente,
das ist ein großer, ja todeswürdiger Verrat,
das zieht einen großen Treue-Eid nach sich
und ein Verhör durch den Schriftführer.
Verfälsche nicht die Orakel auf dem Protokoll
und bringe nicht damit die Pläne Gottes durcheinander.
Erfinde nicht selbst zu deinen Gunsten einen Eingriff der Gottheit,
als ob es Bestimmung und Schicksal nicht gäbe.
Übergib Besitz seinen (rechtmäßigen) Eigentümern
und wähle so für dich das Leben.
Laß dich nicht gelüsten nach ihren Häusern,
sonst verfällt dein Gebein der Richtstätte.
Re: Die Lehre des Amenemope #11
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 12.10.2024 um 09:13 Uhr (
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Was ich sehr spannend finde: daß die Tricks, Mauscheleien und Betrügereien, mit denen das Recht gebeugt werden kann/soll, schon so lange im Schwang sind - denn Ge- oder Verbote solcher Handlungen zeigen ja immer, daß die Menschen sich der inkriminierten Taten schuldig gemacht haben, und nicht zu knapp.