Das war wohl ein klassisches Eigentor, wenn man Dinge nicht zuende denkt.
Dass auch Perikles fremdging, wusste ich nicht.
War es nichts Verwerfliches?
Wer war die Mutter der unehelichen Kinder?
Wie wurde Fremdgehen moralisch bewertet?
PS:
Auf die Schnelle gefunden:
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 13:36 Uhr (Zitieren)
Es handelte sich nicht um Ehebruch, sondern darum, daß Aspasia keine attische Bürgerin war und ihrem Kind, das sie mit Perikles hatte, deshalb nach dem Gesetz des Perikles nicht das Bürgerrecht zustand. Dazu mußten beide Elternteile attisch sein.
Danke für den Hinweis.
Wie konnte man Attizität im Zweifel nachweisen?
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 16:09 Uhr (Zitieren)
Beide Elternteile mußten attische Bürger sein. Aspasia aber stammte aus Milet. Sowas ist ja nicht schwer nachzuweisen. Die Bürgerlisten wurden im Demos geführt.
Deshalb konnte Perikles Apsasia auch nicht legal heiraten, so daß Kritiker sie als Hetäre titulierten.
Um Ehebruch ging es da jedenfalls nicht.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 16:10 Uhr (Zitieren)
Und daß beide Elternteile attisch sein mußten, war eben ein von Perikles selbst initiiertes Gesetz.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
filix schrieb am 19.09.2024 um 18:08 Uhr (Zitieren)
Was den outcome angeht, wurde allerdings später für den überlebenden Sohn, der es zum Strategen brachte und im Arginusenprozess zum Tode verurteilt wurde, eine Ausnahme gemacht.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 18:32 Uhr (Zitieren)
Auch der Sohn hieß Perikles. Über die Sonderregelung berichtet Plutarch, Perikles 37.