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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Perikles und das Bürgerrecht (235 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 00:05 Uhr (Zitieren)
Aelian, Varia historia:
As general Pericles proposed in Athens a law that unless both parents were citizens a man should not have citizenship (1). But he was overtaken by the consequences of the law. The two sons he had, Paralus and Xanthippus, died in the epidemic of plague. Pericles was left with his illegitimate children, who could not be citizens owing to their father’s law.

[VI 10]

Pericles proposed that whoever was not the child of two citizen parents should not be an Athenian citizen. Then he lost his legitimate children and was left with his illegitimate son Pericles. Clearly in his case as well policy was one thing, the outcome another.

[XIII 24]

(1) Gesetz von 451/50 v.u.Z.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Udo schrieb am 19.09.2024 um 12:53 Uhr (Zitieren)
Das war wohl ein klassisches Eigentor, wenn man Dinge nicht zuende denkt.
Dass auch Perikles fremdging, wusste ich nicht.
War es nichts Verwerfliches?
Wer war die Mutter der unehelichen Kinder?
Wie wurde Fremdgehen moralisch bewertet?

PS:
Auf die Schnelle gefunden:
Immer mehr Menschen wagen ihn, den Seitensprung. Statistiken belegen, dass heute 50 Prozent der Menschen fremdgehen. Und die Anzahl scheint eher zu- als abzunehmen. Dabei ist der Sex außerhalb der Paarbeziehung ein sehr altes Phänomen. Schon im alten Griechenland der Antike (1200 vor bis ca. 600 nach Christus) war außerehelicher Geschlechtsverkehr an der Tagesordnung - allerdings nur bei den Männern. Sehr verbreitet war die käufliche Liebe mit den Hetären, die eine Möglichkeit außerhalb der Ehe bot, körperliche und geistige Liebe zu finden. I
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 13:36 Uhr (Zitieren)
Es handelte sich nicht um Ehebruch, sondern darum, daß Aspasia keine attische Bürgerin war und ihrem Kind, das sie mit Perikles hatte, deshalb nach dem Gesetz des Perikles nicht das Bürgerrecht zustand. Dazu mußten beide Elternteile attisch sein.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Udo schrieb am 19.09.2024 um 15:57 Uhr (Zitieren)
Danke für den Hinweis.
Wie konnte man Attizität im Zweifel nachweisen?
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 16:09 Uhr (Zitieren)
Beide Elternteile mußten attische Bürger sein. Aspasia aber stammte aus Milet. Sowas ist ja nicht schwer nachzuweisen. Die Bürgerlisten wurden im Demos geführt.
Deshalb konnte Perikles Apsasia auch nicht legal heiraten, so daß Kritiker sie als Hetäre titulierten.
Um Ehebruch ging es da jedenfalls nicht.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 16:10 Uhr (Zitieren)
Und daß beide Elternteile attisch sein mußten, war eben ein von Perikles selbst initiiertes Gesetz.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
filix schrieb am 19.09.2024 um 18:08 Uhr (Zitieren)
Was den outcome angeht, wurde allerdings später für den überlebenden Sohn, der es zum Strategen brachte und im Arginusenprozess zum Tode verurteilt wurde, eine Ausnahme gemacht.
Re: Perikles und das Bürgerrecht
Γραικύλος schrieb am 19.09.2024 um 18:32 Uhr (Zitieren)
Auch der Sohn hieß Perikles. Über die Sonderregelung berichtet Plutarch, Perikles 37.
 
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