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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Vom Prozeß (292 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 11.06.2024 um 12:18 Uhr (Zitieren)
Isidor von Sevilla, Etymologiae XVIII 15, 5-10:
5. Ein Prozess besteht entweder aus argumentum (Beweisführung) oder aus probatio (Prüfung). Argumentum gibt die Bestätigung niemals durch Zeugen und niemals durch Unterlagen, sondern allein durch Ausforschung. Probatio aber besteht in Zeugen und der Vertrauenswürdigkeit der Unterlagen.

6. In jedem Prozess braucht man aber sechs Personen: iudex (Richter), accusator (Ankläger), reus (Angeklagter) und drei testes (Zeugen). Der iudex wird genannt wie ius dicens populo (der dem Volk das Recht sagt), oder weil er nach Recht entscheidet (iure disceptare). Iure disceptare aber ist iuste iudicare (gerecht urteilen). Er ist nämlich kein Richter, wenn nicht Gerechtigkeit in ihm wohnt.

7. Der accusator wird genannt wie adcausator (der zum Prozess ruft), weil er den zum Prozess ruft, den er anruft.

8. Testes (Zeugen) wurden in der Vergangenheit superstites (wörtl.: Darüberstehende; eigentlich: Überlebende > Zeugen) genannt, weil sie über den Stand des Falls hinausgehoben wurden. Nun werden sie, indem ein Teil des Namens ent-fernt wurde, testes genannt. Der Zeuge wird aber betrachtet nach Stand (condicio), Natur (natura) und Leben (vita).

9. Nach Stand, ob er frei ist, nicht Sklave. Denn oft unterdrückt ein Sklave aus Furcht vor der Herrschaft das Zeugnis des Wahrheit. Nach der Natur, ob er ein Mann ist, nicht eine Frau, denn (Verg. Aen. 4, 569): „Varium et mutabile semper femina – Veränderlich und wechselhaft immer die Frau.“ Nach dem Leben[,] ob er unschädlich und unversehrt ist in seinem Treiben, denn wenn ein gutes Leben fehlt, wird es an Vertrauen mangeln. Denn die Gerechtigkeit kann kein Bündnis mit einem Verbrecher eingehen.

10. Es gibt aber zwei Arten von Zeugen: entweder indem sie sagen, was sie gesehen habe, oder vortragen, was sie gehört haben. Auf zwei Weisen aber laden Zeugen Schuld auf sich: Wenn sie Falsches behaupten oder die Wahrheit durch Schweigen verdecken.

(Die Enzyklopädie des Isidor von Sevilla. Hrsg. v. Lenelotte Möller. Wiesbaden 2008, S. 659 f.)

Auffallend: das Fehlen eines Verteidigers.
 
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